Hallo,
kann mir jemand sagen, wann man den Antrag auf Fortzahlung der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ausfüllen muss. Was passiert damit man diesen Antrag ausfüllen muss?
z.B. Neue Anschrift, geänderte Einkommensverhältnisse....etc
Danke Stephan