Hallo,
so weit ich mich erkundigt habe, kommt für jemanden der eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt kein ALG 2 in Frage.
Was bedeutet aber Sozialhilfe oder Grundsicherung ? Gibt es da Unterschiede? Einkommen, Vermögen usw.?Könnte mir das jemand bitte erklären?
Wenn diese Person (Vater), die volle Erwerbsminderungsrente bekommt mit einer Person (Mutter die geringfügig Vollzeit selbstständig ist) zusammen lebt was könnten sie zusätzlich beantragen? Sozialhilfe oder doch ALG 2.
Meine Mutter wird nur hilfsbedürftig aufgrund ihrer Krankenversicherung.
Meine Mutter und mein Stiefvater ( nicht verheiratet )bewohnen ein selbstgenutztes Haus. Meiner Mutter gehört dieses Haus, aber mein Stiefvater hat lebenslanges Wohnrecht. Wie verhält sich das Vermögen, sprich Haus bei Beantragung von Sozialhilfe?
Würde mich sehr freuen wenn mich da jemand etwas aufklärt.
Danke