In den nächsten Tagen werde ich ziemlich kurzfristig eine 2-jährige Umschulung beginnen, die ich mir hart erkämpft habe und deren Kosten von der ARGE übernommen werden. Ich bin Mutter von drei Kindern, wobei nur noch zwei im Alter von 14 ud 20 Jahren bei mir leben. Außerdem gehört noch mein Lebensgefährte zu unserer Bedarfsgemeinschaft. Meine Kinder sind Schüler und mein Partner ist wie ich schon etliche Jahre arbeitslos. Seit August 2007 werden uns monatlich 192,00 Euro BaFöG von der ARGE abgezogen obwohl mein 20-jähriger Sohn diesen noch nicht erhalten hat, über den Antrag muß noch entschieden werden. So erhalten wir seit mehr als einem halben Jahr erheblich weniger Geld als uns eigentlich zustehen würde.
Wenn ich jetzt die Umschulung beginne, möchte ich natürlich wenigstens vernünftig gekleidet dort erscheinen. Die eine meiner 2 Hosen ist kürzlich beim Umzug kaputt gegangen; eine ordentliche Jacke oder einen Mantel habe ich nicht. Was ich habe, ist alt und zerschlissen.
Steht mir ein (einmaliger?) Mehrbedarf für Kleidung zu? Wenn ja, was genau muß ich beantragen?
Lieben Dank im voraus,
Eure Freydis