DRINGEND!!! Umzug in größere Wohnung - gleiche Miete???

  • Hallo!


    Also wir leben zur Zeit zu dritt (2 Erwachsene, 1 Kind) in 2 Zimmern, 80m², 440€ kalt + ca. 80 € Gas.
    Diese Wohnung wurde vom Amt ohne zu murren übernommen.
    Damals war ich auch noch ALGII-Empfänger, jetzt nur noch Frau und Kind.
    Nun würden wir gern in eine frei werdende 3-Zimmer-Wohnung (104m²) ziehen.
    Diese ist von der Kaltmiete sogar noch 40€ billiger (da Erdgeschoss), warm jedoch ungefähr genauso teuer.


    Die Frage ist - können wir einfach so umziehen?
    Muss das Amt das übernehmen?
    Hat es den Spielraum?
    Darf es das nicht?


    Wie schauts aus mit der Bedarfsgemeinschaft?
    Ich hab da ehrlich gesagt nicht so den Durchblick...
    Wenn ich Hauptmieter bin - gehts dann sowieso (da ich ja keine Leistungen beziehe)?
    Oder wird auch die m²-Zahl auf die Bedarfsgemeinschaft bezogen angerechnet?


    Ich wäre über ein paar kompetente Antworten sehr sehr dankbar!


    DANKE

  • NEWS:


    Hab mit dem Vermieter gesprochen.
    Er würde den Mietvertrag auf 75m² ausstellen.
    Somit dürfte es doch so oder so keine Probleme geben, oder?
    Größe und Preis müssten sich dann ja im Rahmen bewegen?
    Und unser Kleiner (2 J.) wird ja auch größer und hat irgendwann Anspruch auf ein eigenes Zimmer.
    Oder? Ab wann eigentlich?


    BITTE TROTZDEM ANTWORTEN!
    Es muss alles sehr schnell gehen und steh noch so ziemlich im Dunkeln :o


    danke.

  • Grundsätzlich richtet sich Höhe der angemessenen Mietkosten danach wo der ALG II - Empfänger lebt. Da ihr drei Personen seid, sollte das mit der 3-Zimmer Wohnung grundsätzlich kein Problem sein. Von der Änderung der Größe im Mietvertrag kann ich nur abraten (schon gar nicht in dem Ausmaße). Kommt spätestens über Heizkosten oder Betriebskostenabrechnung oder ähnliches raus. Grundsätzlich ist der Umzug bei ALG II-Bezug zustimmungsbedürftig. Die angemessene Miethöhe richtig sich dabei wie gesagt nach dem Wohnort. Ohne Zustimmung umzuziehen ist nicht ratsam. Dies könnte auch längerfristige Sanktionen bedeuten. Wenn sich die Miethöhe nicht wesentlich ändert und die Zimmerzahl Eurer Personenzahl entspricht, dann stellt doch einfach den schriftlichen Antrag und gebt ihn persönlich ab mit Bitte um kurzfristige Zustimmung. Vor Ablehnung ist man natürlich nie sicher. Aber da zahlt sich dann auch mitunter Hartnäckigkeit aus. Teamleiter/Vorgesetzten verlangen, Widerspruch einlegen sowieso und vor allem gut vorbereitet in die Diskussion gehen. Also googelt noch einmal und versucht die angemessene Miete für 3-Personen-Haushalte an eurem Wohnort rauszukriegen.


    Gruß und frohe Ostern

  • Grundsätzlich richtet sich Höhe der angemessenen Mietkosten danach wo der ALG II - Empfänger lebt. Da ihr drei Personen seid, sollte das mit der 3-Zimmer Wohnung grundsätzlich kein Problem sein. Von der Änderung der Größe im Mietvertrag kann ich nur abraten (schon gar nicht in dem Ausmaße). Kommt spätestens über Heizkosten oder Betriebskostenabrechnung oder ähnliches raus. Grundsätzlich ist der Umzug bei ALG II-Bezug zustimmungsbedürftig. Die angemessene Miethöhe richtig sich dabei wie gesagt nach dem Wohnort. Ohne Zustimmung umzuziehen ist nicht ratsam. Dies könnte auch längerfristige Sanktionen bedeuten. Wenn sich die Miethöhe nicht wesentlich ändert und die Zimmerzahl Eurer Personenzahl entspricht, dann stellt doch einfach den schriftlichen Antrag und gebt ihn persönlich ab mit Bitte um kurzfristige Zustimmung. Vor Ablehnung ist man natürlich nie sicher. Aber da zahlt sich dann auch mitunter Hartnäckigkeit aus. Teamleiter/Vorgesetzten verlangen, Widerspruch einlegen sowieso und vor allem gut vorbereitet in die Diskussion gehen. Also googelt noch einmal und versucht die angemessene Miete für 3-Personen-Haushalte an eurem Wohnort rauszukriegen.


    Gruß und frohe Ostern


    danke erst mal für die antwort!


    ich dachte schon hier würde sich garnichts mehr tun. und eile tut not.
    also das problem für uns ist, dass wir die wohnung wirklich brauchen und sie für uns (und das amt) bezahlbar ist.
    sie befindet sich im nachbar-haus, sprich der umzug bereitet keine kosten und so weiter...
    die chance eine solche wohnung wieder zu bekommen tendieren gegen null.
    wir können uns es halt nicht leisten, die wohnung NICHT zu bekommen.


    von daher müssen wir nach nem weg suchen, wie wirs hinbekommen.


    bezüglich gasrechnung:
    da steht ja keine m²-zahl drauf. oder irre ich mich?
    der verbrauch dürfte (fürs amt) eh schwer einschätzbar sein, da es sich um eine altbauwohnung direkt über einem keller handelt und somit die gaskosten schwer kalkulierbar sind (kälte von unten etc.).


    die nebenkostenabrechnung:
    - würde sich unser vermieter drum kümmern. die größe der wohnung würde wie im mietvertrag geändert, und da sich ja an der personenzahl, wasserverbrauch etc. groß nix ändert, dürften die kosten auch nicht wirklich viel steigen. abgesehen davon sind die ja sowieso ermessenssache des vermieters.



    toll finde ich das alles auch nicht. nur was solln wir sonst machen?


    ich hab noch irgendwo in nem forum gelesen, dass in BERLIN, wo wir wohnen, die größe der wohnung keine rolle spielen soll, sondern nur der preis. ist das belegbar? wenn ja wo?
    ich kanns mir schwerlich vorstellen...


    frohe ostern ebenfalls, danke!

  • Deine Aussage das ihr in Berlin wohnt hilft mir weiter. Hier hast du die Mietobergrenzen bei ALG II-Bezug:


    http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/haupt.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl136.htm


    Wenn du die Seite mal genau liest, wirst du feststellen dass du es gar nicht nötig hast, mit der Größe zu bescheißen. Es ist nämlich tatsächlich so das für die Angemessenheit der Wohnung nicht die Größe sondern die Brutto-Warmmiete ausschlagebend ist. Also lasst es!


    Für 3-Personen darf die Miete warm bis 542,- € betragen und da liegt ihr ja drin.


    Das das Amt Euch keine Umzugskosten zahlen muss (außer vielleicht ein paar Kartons) sollte sie doch freuen und deshalb erwähnt es gleich in Eurem Antrag.


    Viel Glück, deci2001

  • Hallo Lumpes hallo deci 2001!


    Habe ich das richtig mitbekommen? Die andere Wohnung befindet sich im gleichen Haus, gleicher Vermieter ect?


    Und ist evtl. etwas billiger?


    Was sollte der Fallmanager dagegen haben?


    Wie Deci 2001 schreibt liegt ist die Rahmenbemessung doch eingehalten! Also fragen, wer nicht fragt kann auch keine Antwort bekommen und bei den Gegebenheiten sehe ich keine Probleme! Oder müsstet Ihr renovieren und ein Umzugsunternehmen beauftragen?


    Gruß

  • Oh Leute, DAAAAAAAAAANKE!


    Ihr habt mir wirklich sehr geholfen.
    Ich denke und hoffe, dass das nun wirklich alles klappen sollte.


    Allein, weil wir tatsächlich keine Umzugskosten beantragen wollen...
    Renovierung tragen wir auch selbst, es entstehen keine weiteren Kosten.


    Puh, dann hoffen wir mal ganz doll...!





    ach ja, und nächstes mal, wenn ich da nich weiter komm, dann weiß ich ja gleich, wen ich fragen kann :)