Hallo mal wieder etwas anderes,
mein Vater bekommt seit 2005 ALG 2.
Seit heute weiß er das seine EU- Rente durchgesetzt ist. ( Er hat noch keinen genauen Betrag den er bekommt.) Rückwirkend ab 01.06.2005.
Wir würde der Betrag mit dem schon erhaltenen ALG 2 verrechnet werden?
zB. man hat 500 Euro ALG 2 bekommen
ist es besser wenn man 600 Euro Eu-Rente bekommt oder 400 Euro EU-Rente? Besser in der Hinsicht das man nichts zurück bezahlen muss.
Würde in einer Bedarfsgemeinschaft die Eu-Rente von 2005 an wie ein Einkommen gerechnet werden oder wird die EU-Rente mit dem ausgezahlten ALG 2 verrechnet?
Das ist alles so schwierig.
Freue mich über aufschlussreiche Antworten.