Hallo!
Also meine Freundin ist im Moment im 6. Monat schwanger. Sie ist 24 und arbeitet zurzeit in Luxemburg. Ich bin auch 24 und seit 15 Monaten arbeitslos, beziehe aber keine Leistungen, da ich in der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern lebe.
Nun ist es ja klar, dass meine Freundin mit dem Vater ihres Kindes zusammenziehen will, also runter nach Hessen. Also bin ich ins Job-Center und hab mich informiert. Der junge Mann sagte mir ich habe in so einem Fall keine Stallpflicht mehr und kann ausziehen, für 3 Personen stehen uns 75 qm² zu für 435 € Miete + Nebenkosten.
So nun hab ich fleißig Wohnungen gesucht und war auch fündig, dann ruft mich meine Sachbearbeiterin an und sagt dass ja gar nicht sicher sei ob ich ausziehen darf und dass mir nur eine Wohnung für 2 Personen a 60 qm² zusteht etc...
Danke an den jungen Kollegen der mich so supertoll falsch beraten hat.
Aber nun zum eigentlichen Punkt: Können die mir wirklich verbieten mit der Mutter meines Kindes zusammenzuziehn. Im Oktober werde ich ja eh 25, da dürfte ich ja sowieso.
Aber ich dachte wenn ich Vater werde, hebt das die Stallpflicht auf, ist ja ein Sonderfall.
Meine Sachbearbeiterin sagte nun, dass darüber entschieden werden muss, ich soll also einen ganz normalen Hartz IV - Antrag ausfüllen. Das versteh ich aber nicht, was hat denn das mit der Wohnung zu tun bzw. der Frage ob ich ausziehen darf? Ich füll den eigentlich umsonst aus, da sich bzgl. der Bedarfsgemeinschaft/Vermögen/Einkommen nichts geändert hat. Ich werde es zwar heute machen und ihn ausfüllen, aber ich weiß wirklich nicht genau was das mit der Frage zu tun hat ob ich ausziehen darf.
Vielleicht hat ja hier einer Erfahrungen oder Infos für mich.
Ich bedanke mich schonmal im Voraus!