grund zur terminabsage

  • hallo erstmal.....
    habe hier schon einiges gelesen über gestrichene bzw. gekürzte bezüge...


    hier nun mein anliegen.


    habe einen termin per telefon abgesagt,weil ich mit meinem baby dass grippe,hohes fieber und erbrechen hatte nicht kommen konnte.
    habe mich montag früh 8 uhr abgemeldet für den termin dienstag 10 uhr.
    bat ausserdem um rückmeldung falls eine absage übers telefon noch erklärt werden müsste und um einen neuen termin.
    genau eine woche später kam ein schreiben der arge,dass mir die bezüge um 10 von hundert (31,00Euro) ab 1.4.08 gekürzt werden,weil wegen fehlender kinderbetreuung kein grund vorliegen würde den termin abzusagen.
    in dem schreiben steht ausserdem noch,dass ich der meldepflicht nicht nachgekommen wäre und daher diese sanktionen erlassen würden.:confused:


    kann ein einzelner sachbearbeiter gründe für unzureichend erklären?
    wie soll man wissen,welche gründe zureichend sind bzw. hätte man mich nicht vor den sanktionen informieren müssen?
    ich finde das so menschenverachtend,wenn man ein fieberndes,grippekrankes sich sehr oft erbrechendes baby von 18 monaten mit nehmen soll um auch noch über die arbeitssituation zu reden,welche ja klar auf der hand liegt wenn man sich noch im erziehungsurlaub befindet.:(
    da bei meinem kleinen diese symptome erst einen tag zuvor auftraten, ich alle medikamente zu hause hatte war ich deswegen nicht beim arzt.
    ich bin mutter von 3 kindern und renne nicht wegen jeder kleinigkeit gleich zum arzt.zumal man eh weiss was das kind hat wenn es fiebert,schnupfen hat,hustet und erbricht.
    würde mich mal interessieren wie eure meinung darüber ist und ob ich richtig liege,dass diese kürzungen etwas zu voreilig angesetzt worden.
    vielen dank!

  • Hallo,


    dann hast du bestimmt hier auch öfters gelesen, daß man sich vor
    telefonaten hüten soll.


    sorry, hier hast du leider auch einen wesentlichen fehler begangen.


    NUR SCHRIFTLICH ABSAGEN !!!
    mit den genannten gründen, und um eine anderzeitige terminvereinbahrung !!!
    kopie davon, beim abgeben abstempeln lassen
    und schon hat man kein schlechtes gewissen mehr


    warum es schwerer machen, wenns auch simpel geht !!!

  • hallo blattlaus...
    vielen dank für dein interesse.
    das ist mir schon klar,dass man nur schriftlich absagen sollte.aber wenn ich den nächsten morgen bereits den termin habe ,dann wäre die schriftliche absage nicht zeitgemäß da angekommen.
    ausserdem habe ich mir den namen der sachbearbeiterin so wie die uhrzeit und den wortlaut zwischen ihr und mir notiert und nachgefragt,ob diese weitergabe ausreicht oder ob ich extra noch schriftlich etwas verfassen muss.
    sie sagte,die absage wäre im zeitrahmen und wird sofort im computer gespeichert,was ja mir auch bestätigt wurde ,als ich nach dem brief mit der androhung zur kürzung im arbeitsamt nachfragte.
    also ist bekannt,dass ich zeitgemäß abgesagt habe,aber trotzdem wurde mir versäumniss der meldepflicht vorgeworfen.
    meine hauptfrage war allerdings ob der von mir angegebene grund akzeptabel ist,weil dies mir ebenfalls angelastet wird.ich hätte mit einem kranken baby keinen grund gehabt abzusagen....so nun ihr....

  • Also grundsätzlich würde ich sagen, dass dir wegen der Absage eigentlich keiner was kann. Nur leider hast du eben keine Krankschreibung oder ähnliches, was deine Absage untermauern könnte.


    Bist du denn mit einer Arbeitgebervereinbarung im Erziehungsurlaub und beziehst sozusagen nur vorrübergehend ALG II bis du wieder an die Arbeit gehst?


    Wenn nicht sieht es natürlich nicht so toll aus wenn du sagst dass du im Erziehungsurlaub keinen Anlass siehst über deine weitere berufliche Situation/Zukunft zu reden.


    Da ich denke das du vom menschlichen Standpunkt nicht anders konntest als abzusagen und ja auch korrekterweise gleich Montag früh den Termin für Dienstag abgesagt hast, würde ich erst einmal einen schriftlichen Widerspruch formulieren und als Begründung den Sachverhalt genau rein schreiben.


    Den in der Tasche gehst du noch mal zum betreffenden Sachbearbeiter und sagst ihm, dass du das mit dem Widerspruch allen lieber ersparen würdest und bittest ihn noch einmal seine Entscheidung zu überdenken und die Sanktion zurück zu nehmen. Ist er nicht bereit dazu verlange seinen Abteilungsleiter/Teamleiter und wenn alles nichts bringt lasse den Widerspruch gegen eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt (auf einer Kopie) da. Dann heißt es eben auf diese Entscheidung warten.


    Gruß


    PS: Vielleicht kannst du ja noch jemanden mitnehmen (nur so als Zuhörer)

  • ....... und beim nächsten Mal eben lieber doch zum Arzt mit dem Kind, auch wenn du es nicht als unbedingt nötig erachtest - wenn wichtige Termine davon abhängen ist das einfach sicherer eine Krankschreibung zu haben.



    Gruß

  • hallo,


    auch wenn du alles aufgeschrieben hast,
    kannst du nichts nachweislich vorzeigen.


    wie bereits hier schon beschrieben wurde,
    widerspruch einlegen, mit begründung
    kopie vom widerspruch abstempeln lassen


    ZUSÄTZLICH :
    einzelverbindungsnachweis anfordern, kostet ein bissel was,
    hast aber was auf der hand
    bleibt nur zu hoffen, daß es kein telefonat mit dem call-center der arge war
    sonst siehts wirklich zabenduster aus
    wenn du mit dem richtigen sachbearbeiter gesprochen hattest
    dann müßte mit dem einzelverbindungsnachweis auch die telefonnummer
    übereinstimmen

  • nein der kindsvater ist nicht zu hause.wir beziehen algII weil mein mann als selbstständiger nicht genug einbringt.
    wir machen aber jeden monat eine bilanz bzw. verdienstnachweis was wir dem AA einreichen müssen,damit die im bilde sind.

  • hallo blattlaus..
    komisch ist nur..wenn man immer wieder vom amt gesagt bekommt,dass man sich auch telefonisch melden kann,falls was ist,dass dann so ein anruf nicht zählt??
    egal...
    einzelverbindungsnachweis habe ich...jeden monat so wie so...also guck ich da mal drauf...hast recht..ist ne gute idee..lach...warum einfach wenns auch schwierig geht..koppklatsch...kicher

  • hallo deci2001...
    also es ist so.
    mein mann ist seit 2003 selbstständig und bringt wegen rückgängiger auftragslage nicht mehr genug einnahmen.
    daher gilt mein mann als arbeitender(er ist aber registriert als suchender für jobs,die beständigen lohn einbringen würden ,wenn sich einer findet würde er also auch da anfangen)
    wir bekommen also nur den ausgleich.
    ich habe 3 kinder,15jahre,11 jahre und 18 monate.
    habe vor dem baby vormittags geputzt in einem kindergarten und nachtschicht in einer bäckerei gemacht.hatte aussicht auf einen job und wurde dann schwanger.
    demnach suche ich schon arbeit wenn ich den kleinen im september 2009 in den kiga bringen kann.aber welche berufliche situation wollen die mit mir besprechen wenn ich noch nicht mal die möglichkeit habe,den kleinen unterzubringen?ich will auf jeden fall wieder arbeiten,aber nicht mit einem baby das erst 18 monate alt ist.muss mich ja eh aller viertel jahre melden und das amt weiss,dass es erst möglich ist,wenn der kleine 3 ist.
    die wollten mir ja sogar im 8.monat meiner schwangerschaft einen job vermitteln,wo ich nur am laufen bin und keine möglichkleit habe mich hinzusetzen.als ich zu dem vermittlungstermin ging und der bearbeiter meinen bauch sah dass ich hochschwanger war,lachte er und fragte warum ich denn hier sei,weil das ja nun wirklich nicht ginge ne schwangere kurz vor der entbindung zum mülleinsammeln zu verdonnern.
    mir kommt es oft so vor dass in dem amt die rechte hand nicht weiss was die linke tut.da verschwinden unterlagen,telefonate sind nicht erfolgt und termine werden vergeben,die unnötig sind.
    mein mann hat zum beispiel als selbstständiger nun eine arbeit als subunternehmer angenommen.er geht regelmäßig auf arbeit,aber wenn er rechnungen stellt,bekommt er eben auch dann nur geld wenn der auftraggeber sein geld bekommen hat.da die zahlungsmoral so schlecht ist,hängen wir eben so im kreislauf mit drin.wenn mein mann dann einen termin zur jobbesprechung hat,muss er sich freinehmen,was aber dann wieder geldverlust für uns bedeutet,weil er sich für eine halbe stunde da hinsetzt,der SB guckt im PC nach jobs,was wir ja auch täglich machen und dann kann mein mann wieder gehn wenn er nichts gefunden hat.er sitzt dann zu hause,während er arbeiten könnte.vielleicht sehe ich das anders als einige hier,aber wir sind echt bemüht aus dem amt da rauszukommen .
    naja...was wär das leben ohne schwierigkeiten...wäre ja langweilig..

  • Du kannst doch drei Jahre in den Erziehnungsurlaub gehen und musst in dieser Zeit dem Arbeitsmakrt nicht zur verfügung stehen. So war es bei mir, musste in der Zeit zu keinem Beratungsgespräch usw. Allerdings ist mein Sohn jetzt erst 12 Monate und ich gehe nun wieder arbeiten.
    Aber so wurde es mir vor der Geburt gesagt.

  • hallo tinsche87..
    dann verstehe ich nicht warum die mir so ein gespräch vorsetzen?
    wenn die eh wissen,dass man im erziehungsurlaub ist und man keine möglichkeit hat,das baby unterzubringen.
    vielleicht ist da ein bearbeiter nicht beschäftigt genug und sucht nach dem "augen zu und irgend wo drauf mit dem finger"system einen menschen aus den er etwas schreiben kann...
    ist doch lächerlich und erniedrigend,wenn man entweder hochschwanger oder im erziehungsurlaub über die arbeit reden soll und die einen nen job vermitteln bzw. suchen wollen.

  • so sehe ich das auch, ich war das letzte mal da als ich hochschwanger war und da war meine Sachbearbeiterin auch sehr überrascht (war das erste mal bei ihr) und meinte dann das ich wohl vor der Geburt nichts mehr von ihr hören werde, obwohl man dem Arbeitsmarkt theoretisch zur verfügung stehen muss, was aber unlogisch ist weil einen niemand annimmt.
    Naja und nach der Geburt steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung weil man das recht auf 3 Jahre Mutterschaftsurlaub hat.
    Zumindest hab ich diese auskunft bekommen