Hallo,
ich habe da mal ne Frage.
Mein Ex-Freund und ich (beide Hartz V) wollten zusammen ziehen und auch heiraten.:)
Haben uns eine gemeinsame Wohnung gesucht und auch eine gemeinsame Wohnungszuweisung in schriftlicher Form bekommen. Der Mietvertrag ist allerdings noch nicht unterschrieben, aber mein Ex-Freund ist schon eingezogen, da er seine damalige Wohnung schon früher gekündigt hatte.
Der ARGE ist bekannt, das ich dort nicht einziehen werde und wir uns getrennt bzw. es keine Heirat geben wird. Ich bleibe in meiner alten Wohnung.
Jetzt wollte ich wissen, ob mein Ex-Freund gleich wieder ausziehen muss, oder dort wohnen bleiben kann. Die Wohnung ist 60qm und liegt über den Mietspiegel für eine Person. Logisch.
Die SB sagt sie zahlt ihm nur die Hälfte der Miete für die Wohnung.Weil ich ja auch mit im Mietvertrag stehe. Ich habe aber noch meine eigene Wohnung, und habe diese auch nicht gekündigt.
Kann er den Miethöchstsatz für eine Person bekommen und dann die Differenz selber bezahlen? Bekommt er dann Wohngeld?
Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal.