Hallo,
brauche dringend Eure Hilfe.
Wir sind 6 Personen die mit einem Vermächtnis, sprich einer Eigentumswohnung, zu gleichen Teilen
bedacht wurden. Einer von uns ist Hartz IV Empfänger. Wir haben vorläufig nicht vor, die Wohnung zu veräußern, sondern als Vermietung weiterlaufen zu lassen.
Wird dieses Vermächtnis bei dem Hartz IV Empfänger als Vermögen bzw. Einkunft angerechnet?
Greifen hier irgendwelche Freibeträge oder gelten die gar nicht? Lese so viel Widersprüchliches.
Hat jemand Erfahrung oder weiß, wie wir hier am besten vorgehen sollen?
Selbst das Ablehnen des Vermächtnis-Anteils durch den Hartz IV Empfänger würde sich negativ
für ihn auswirken. Hat jemand Rat, was wir tun können?
Danke im voraus!
Frosch