Hallo!
Ich habe mal gehört, das die ARGE Reparaturen übernimmt. Stimmt das? wenn ja muß ich das dann irgendwie zurückzahlen?
Wäre über eine Auskunft dankbar.
Gruß Manja
Hallo!
Ich habe mal gehört, das die ARGE Reparaturen übernimmt. Stimmt das? wenn ja muß ich das dann irgendwie zurückzahlen?
Wäre über eine Auskunft dankbar.
Gruß Manja
Hallo,
es gibt verschiedene reparaturen
Autoreparaturen die aufgrund einer erwerbstätigkeit zwangsläufig durch verschleiß entstehen, ja
paragraph §11
abschnitt 2
satz 5
vom einkommen sind abzusetzen, die mit der erzielung des einkommens verbundenen notwendigen ausgaben
freiwillig zahlt die arge allerdings nicht
also hilft hier nur klage
reparaturen defekter Waschmaschinen müssen allerdings Hilfebedürftige selbst bezahlen
da diese reparaturen fast einem neukauf gleichen, ist davon abzuraten
in jeder größeren stadt gibt es sogenannte second-hand-shops, die nicht nur kleider von zweiter hand verkaufen, sondern auch waschmaschinen mitunter zum 1/3 vom neukauf
handwerkerreparaturen fallen nicht unter alg II, sondern können bis zu 600 € jährlich steuerlich abgesetzt werden, beim finanzamt darüber informieren
Erst einmal danke für die Antwort.
Es handelt sich hier um eine Autoreparatur. Die Lenkung war kaputt.
Bekomme ich einen Teil des Geldes wieder?
Gruß Manja
Hallo,
wenn du dein auto brauchst um eine erwerbstätigkeit nachzugehen,
und es keine andere möglichkeit gibt, die arbeitsstätte aufzufinden, z.b. mit zug, bus
ist die arge verpflichtet dies zu zahlen, siehe meinen oberen beitrag
da dies nicht freiwillig bezahlt wird, kommt wohl eher eine klage in frage
deshalb :
schriftliches schreiben verfassen, den tatbestand schildern, und ob sie es verantworten könnten,
wenn du dabei deine arbeit verlieren würdest
fristsetzung max. 4 wochen
tut sich bis dahin nichts
untätigkeitsklage beim sozialgericht einlegen
dein schreiben kopieren, und beim abgeben bei der arge dort unterschreiben lassen, als späteres beweismittel
brauchst du dein auto nicht für die erwerbstätigkeit,
dann zählt das auto zu den privaten vergnügen,
was du dann allerdings auch selbst bezahlen mußt
Okay. Danke für deine Hilfe.
Die Arge übernimmt keine Auto-Reparaturen.Dass Auto-Reparaturen als Werbungskosten anerkannt werden, ist mir ne.Das fällt normalunter die Entfernungspauschale. Wenn nan neben ALG 2 keine Einnahmen aus Erwerbstätigkeit hat, können Werbungskosten ohnehin nicht abgesetzt werden.
Hallo nataly,
dann erklär mir bitte paragraph 11
abschnitt 2
satz 5
als werbungskosten werden die kilometerpauschale von 0.20 € bezahlt, richtig
wenn meine frau, die erwerbstätig ist, und deshalb mit dem hartz garnichts am hut hat
von der arge aufgefordert wird, die lohnsteuerklasse zu ändern, dann kann sehr wohl
meine frau auch die reparaturkosten des autos der arge präsentieren, denn durch die lohnsteuerklassenänderung sind uns 3000 € durch die lappen gegangen, wenn man die hätte, sehr wohl
die reparaturkosten hätten dadurch bezahlen können
außerdem wie sollte meine frau durch ein kaputtes auto zur arbeit kommen ? laufen ?
im zusatzblatt 2.1 wird außerdem nach zusatzkosten aufgrund der erwerbsätigkeit, die durch dritte nicht bezahlt werden nachgefragt, um welche kosten handelt es sich dann ?
Ich weiß auch nichts darüber, dass Kosten für Reparaturen übernommen werden. Kann dir da nur zustimmen nataly.
Gruß
Hallo,
das ist mir schon klar, daß die arge nichts bezahlt
sie zahlen ja noch nicht mal die bewilligte leistung von 900 €
ich verweise nochmals auf paragraph 11
abschnitt 2
satz 5
VOM EINKOMMEN SIND ABZUSETZEN
DIE MIT DER ERZIELUNG DES EINKOMMENS VERBUNDENEN NOTWENDIGEN AUSGABEN
Lesen könnt ihr doch ?
Und was steht da ?
Das heisst aber nicht:
"Die Arge bezahlt die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben."
Das heisst nur, dass sich das Einkommen deiner Frau verringert, mittelbar kann sich dadurch natürlich das ALG II erhöhen.
Die Formulierung "mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben" entspricht der Definition im § 9 EStG:
"§ 9 Werbungskosten
(1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen."
Wenn die Reparaturkosten einkommensteuerlich nicht anerkannt werden, bzw. mit der Entfernungspauschale abgegolten sind, dann ist damit zu rechnen, dass die Arge die Reparaturkosten nicht anerkennt.
Hallo,
im zusatzblatt 2.1 wonach das einkommen eines ehepartners eingetragen wird,
wird auch nach zusatzbelastungen aufgrund erwerbstätigkeit nachgefragt
hier steht :
'z.B. Werbungskosten'
ich erwähne hier [COLOR='Red']z.B.[COLOR='#ff0000'][COLOR='#ff0000'][COLOR='#ff0000'][COLOR='Black']
hier geht es also nicht nur um werbungskosten wie kilometergeld,
sondern um die zusatzbelastungen, und hier gehört meines erachtens reparaturkosten eines autos dazu
wie hoch ist eigentlich das kilometergeld, nach einem gerichtsbeschluß müssen die pendlerpauschale zu 100 % erstattet werden, also hin und rückfahrt auch bei alg ii
das heißt in unserem falle: 0.20 € mal 40 km pro tag mal 5 tage pro woche mal 4 wochen hat ein monat normal
entspricht 160 €
da ich nur 150 € leistung erhalte ist also das kilometergeld garnicht mitberechnet
oder wo steht speziell das kilometergeld beschrieben, in den bewilligungsbescheiden jedenfalls nicht
wenn die 150 € das kilometergeld sind, dann erhalte ich nichts für den lebensunterhalt
also irgendwas stimmt doch da nicht, jetzt unabhängig vom unserem klageverfahren, wobei es ja um nachzahlung aufgrund bewilligungsbescheiden geht, und hier vom sozialgericht weitere falsche handlungen der arge festgestellt wurden, und dies hat mit dem hier nichts tun
es geht lediglich um weitere info