Hallo,
hinlänglich ist bekannt, daß Einmalzahlungen,
also jährliche Einnahmen z.b. urlaubsgeld, weihnachtsgeld und steuerbescheide als
einkommen angerechnet werden
jetzt nur theoretisch gesehen !
wenn man verheiratet ist und der ehepartner erwerbstätig ist,
werden steuern an das finanzamt abgeführt
arbeitslose zahlen ja keine steuern
paragraph §11
abschnitt 2
satz 1 sagt jedoch
vom einkommen sind abzusetzen
- auf das einkommen entrichtete steuern
die arge befolgt dieser anweisung ja nur bedingt
im bewilligungsbescheid wird das nettoeinkommen eines erwerbstätigen ehepartners aufgeführt
davon abgezogen werden noch der freibetrag
also, die im einkommen entrichtete steuern sind in dem bescheid ja schon abgezogen
soweit alles richtig, aber
der gesetzestext sagt doch einwandfrei aus, daß die arge die finger von gezahlten steuern lassen soll
abzusetzen = finger weg:)
warum werden dann steuerbescheide als einkommen (einmalzahlungen) angerechnet ?
steuern entstehen ja nur dann, wenn ein einkommen erziehlt wird !
versteh ich da irgendwas falsch ?