Hallo,
meine Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft ( nicht verheiratet) lebend ( sie geringverdienend selbständig, er Antragsteller) wurde nicht automatisch krankenversichert.
Da sie das nicht wusste, daß die Arge das tun muss hat sie die letzten Jahre die Krankenkassenbeiträge selber bezahlt ( die für einen Selbständigen sehr hoch sind).
Meine Frage ist nun, würde sie die Krankenkassenbeiträge zurück erstattet bekommen?
Wenn überhaupt, wenigstens vom letzten halben Jahr des aktuellen Folgeantrages?
Habe teilweise gelesen das die Krankenkasse diese Beiträge zurückerstattet. Würden sie dies auch von 2005 an tun? Gilt der zurückerstattete Betrag als Einkommen?
Sind Krankenkassenbeiträge als Betriebsausgaben bei ALG 2 absetzbar? Müssten die ganzen Jahre rückwirkend berechnet werden?
Welchen Weg geht man am Besten?????? Über die Krankenkasse oder die Arge?
Danke wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Lieben Gruß Maggy