Durch Arge nicht krankenversichert, bekommt man Beiträge erstattet?

  • Hallo,


    meine Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft ( nicht verheiratet) lebend ( sie geringverdienend selbständig, er Antragsteller) wurde nicht automatisch krankenversichert.
    Da sie das nicht wusste, daß die Arge das tun muss hat sie die letzten Jahre die Krankenkassenbeiträge selber bezahlt ( die für einen Selbständigen sehr hoch sind).


    Meine Frage ist nun, würde sie die Krankenkassenbeiträge zurück erstattet bekommen?
    Wenn überhaupt, wenigstens vom letzten halben Jahr des aktuellen Folgeantrages?


    Habe teilweise gelesen das die Krankenkasse diese Beiträge zurückerstattet. Würden sie dies auch von 2005 an tun? Gilt der zurückerstattete Betrag als Einkommen?


    Sind Krankenkassenbeiträge als Betriebsausgaben bei ALG 2 absetzbar? Müssten die ganzen Jahre rückwirkend berechnet werden?


    Welchen Weg geht man am Besten?????? Über die Krankenkasse oder die Arge?


    Danke wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
    Lieben Gruß Maggy

  • Hallo,



    als alleinlebender ist die arge gesetzlich gezwungen krankenversicherungsbeiträge zu zahlen
    ist man verheiratet, dann nicht mehr, dann zählt die mitversicherung in der familienversicherung
    so ist es bei einem erwerbstätigen ehepartner
    als selbständiger richtet sich die höhe auch am einkommen
    die arge verarscht die leute
    suche zuerst den weg über die krankenkasse
    und lasse dir auch dort deren aussage schriftlich geben
    vermutlich wird die arge dann zuständig sein, aber du hast von der krankenversicherung dann ein druckmittel
    und lasse dich von der krankenversicherung nicht abwimmeln, sie seien nicht zuständig oder so
    mag ja schon sein, aber die gesetze der krankenversicherung müßte keine besser kennen
    als die krankenversicherung selbst
    oder du konfrontierst gleich die versicherung, z.b. die arge will nicht zahlen
    irgendeine antwort müssen sie dir ja geben müssen


    vielleicht weiß einer ne bessere antwort ?

  • Die Mutter ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V, eine freiwillige Versicherung kommt daher nicht in Betracht. Ich würde mich auch zuerst mal an die Krankenkasse wenden mit den Bewilligunsbescheiden über ALG 2. Das Personalist dort idR freundlicher und kennt natürlioch auch das SGB V besser als die Arge.