Hallo zusammen,
ich bin durch zufall auf dieses forum gestoßen und hätte gleich mal ne frage.
ich bin geschieden, habe eine tochter und arbeite seit über 1 jahr auf 400 euro. seit ich diesen job habe bekomme ich kein hartz4 mehr. normalerweise.
jetzt da mein ex den unterhalt vorläufig eingestellt hat, bekomme ich wieder hartz4.
in den nächsten wochen werde ich eine erbschaft machen. wieviel weiß ich nicht. ist ja eigentlich auch erst mal egal.
das ich das erbe melden muss und dadurch kein hartz4 mehr bekommen werde, ist klar. das 4350 euro (29 jahre) und 750 euro frei sind habe ich hier schon gelesen.
meine eigentliche frage ist:
muß ich dem amt belegen wie oder für was ich das geld ausgebe oder ausgegeben habe???
oder kann ich irgendwann einfach wieder hin und sagen "ich hab nix mehr, alles weg"
wäre super wenn mir jemand weiter helfen könnte.
danke
-
-
kann ich irgendwann einfach wieder hin und sagen "ich hab nix mehr, alles weg"
Ja. -
na dann kann ich ja mein geld unter die matratze legen.
-
ich kann kein neues thema eröffnen. klappt nicht.
kann mir jemand sagen wieviel "vermögen" meine tochter (6) haben darf ohne das es angerechnet wird.
danke schon mal -
Hallo Mama Schlumpf!
Da sind so einige Punkte in Deinen Darlegungen wo ich doch stutzen musste.
Ist der Unterhalt des Ex und der Nebenverdienst denn so hoch gewesen das Du keinen berechtigten Anspruch mehr hattest?
Jetzt wo der Unterhalt vorläufig eingestellt wurde, Warum? Wegen der Aussicht auf die Erbschaft?
Was denkt Dein Ex? das er dadurch nicht mehr zu zahlen braucht?Das ich das Erbe melden muss und dadurch kein Hartz IV (ALG II) mehr bekomme - ist eine Falschaussage!
Die Aussicht auf ein Erbe entbindet die ARGE nicht von der Fortführung der Leistung bis zu dem Zeitpunkt über den Du über das Erbe tatsächlich verfügen kannst. Auch die oft dadurch getroffene Vereinbarung einer Weiterzahlung mit einer beinhaltenden Rückforderung ist nach meiner Rechtsauffassung nicht legitim.
Ich hatte gerade gesteren den Fall das eine Dame auf der ARGE von meinem speziellen Freund "Fallmanager" auch eine Leistungsverweigerung aufgrund einer Erbschaft eines 6-Familienhauses ausgesprochen hat. der Teamleiter musste anders entscheiden, weil das Erbe erst noch angetreten werden muss und die Ehe der beiden nur 6 Tage Bestand und auf dem Sterbebett vollzogen wird.
Es besteht zwar angeblich kein Anspruch auf Witwenrente aber der Leistungsbezug bis zum Erhalt der Erbschaft ist gerechtfertigt, das hat der Teamleiter bestätigt.
Man kann alles sagen, es muss aber auch wahrheitsgemäß sein. Das Geld unters Kopfkissen zu legen wäre klarer Betrug! Vorsätzlich zudem!
Wenn Du gefragt wirst musst Du glaubhaft machen das Du das Geld ausgegeben hast. Wie und Wofür sind dann weitere Fragen, antwortest Du mit Anschaffungen die sich in Deinem Besitz befinden könnte es sein das Du diese als verwendbare Vermögenswerte zu Geld machen musst.
Ein Auto wäre dabei die sinnvollste Investition, eine weitere eine Anlage in Riester-Vorsorge!
Gut ist wenn Du belegen kannst das Bekannte das Geld von Dir erhalten haben weil Sie Dir in der Vergangenheit Geld geliehen haben damit Du über die Runden kommst, dies ist aber auch nur bis zu einer gewissen Höhe glaubwürdig!
Den letzten Absatz in Deinen Ausführungen finde ich zudem Scheisse, es spiegelt die typische Einstellung von Abzocke wieder, wofür ich einerseits Verständnis habe, andereseits aber auch wieder nicht! Denn wenn das jeder macht zeigt es nur das wir auch nicht besser sind wie die da oben!
Gruß
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
"Besondere Härte" bei Vermögensverwertung 2
- scarabäus
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 7,4k
2
-
-
-
-
"Geschontes Sparguthaben" von Unterhaltsverpflichteten 3
- Elfi113
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 7,9k
3
-
-
-
-
> 25 Jahre, wohnhaft bei den Eltern 1
- Uschi013
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7,6k
1
-
-
-
-
1/10 haus geerbt 1
- miranda
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,1k
1
-
-
-
-
15000 Euro Erbschaft
- manu2000
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 4,3k
0
-