Hilfe...Zahlungsaufforderung aufgrund LV Kündigung...

  • Hallo an alle...


    ich mache mir zwar keine große Hoffnungen, wollte aber trotzdem mal nachfragen, ob es eine gute Idee (?) ist, Wiederspruch gegen einen Aufhebungs und Erstattungsbescheid, diesen ich diese Woche erhalten habe, einzulegen...bzw. ob jemand einen Rat für mich hat :o


    ich war von 2003 bis Dezember 2006 Arbeitslos, bekam also Hartz4...
    Im Jahre 2006 habe ich einen 1Euro Job gemacht (2 mal ein halbes Jahr) Ich hatte Glück und bekam eine Anstellung (wo ich jetzt auch immer noch arbeite) allerdings "nur" 20 Std. die Woche (mit Aussicht auf Aufstockung)


    Da ich ein Auto benötigte (für den Job!) logischerweise aber kein Geld hatte, kam ich auf die glorreiche (Ha Ha) Idee meine Lebensversicherung zu kündigen...nicht ohne mich vorher bei meinem Sachbearbeiter zu erkundigen...er meinte, ich solle Freistellungsauftrag, Kauffvertrag des Autos der Arge schicken, ansonsten hätte ich natürlich ein Recht darauf und es seien keine Konsequenzen in finanzieller Sicht zu befürchten!


    Sonst hätte ich doch mit der Kündigung auf alle Fälle bis Januar/Februar gewartet!!!!!!Da ich ja im Januar aus dem Hartz 4 draußen war...


    Nun ja, ich habe gekündigt und bekam am 02.11.2006 die 3000.- € ausbezahlt - habe mir einen alten Kombi gekauft und war happy - endlich raus aus diesem Wahnsinn...


    Und nun bekomme ich diesen Bescheid , dass ich 685, 52 € für den Erstattungszeitraum vom 01.11.2006 bis 31.12.2006 zurückzahlen muss bis zum 31.03.2008!


    Hätte ich mich doch damals bloss nicht auf diese telefonische "Auskunft" verlassen !


    Jetzt meine Fragen...


    Habe ich mit diesen "Argumenten" (falsche Info von Arge Mitarbeiter) überhaupt eine Chance, wenn ich gegen diesen Bescheid Wiederspruch einlegen würde?


    Gibt es wirklich keine Möglichkeit den Betrag abzustottern (Ich weiß wirklich nicht, wie ich das bezahlen soll - ich meine, ich habe einen TeilzeitJob...keine finanziellen Rücklagen mehr - dafür fahre ich ja ein Auto *seufz*


    Bin echt down...diese LV war damals alles was ich hatte :( meine "Ersparnisse" und ich weiß nicht, wie ich das Geld bis Ende März aufbringen soll Weinen


    Wäre dankbar für jede Antwort - auch wenn sie "negativ" ausfiele... :eek:


    Lieben Gruß an euch alle

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    Hätte ich mich doch damals bloss nicht auf diese telefonische "Auskunft" verlassen !


    Jetzt meine Fragen...


    Habe ich mit diesen "Argumenten" (falsche Info von Arge Mitarbeiter) überhaupt eine Chance, wenn ich gegen diesen Bescheid Wiederspruch einlegen würde?


    Gibt es wirklich keine Möglichkeit den Betrag abzustottern (Ich weiß wirklich nicht, wie ich das bezahlen soll - ich meine, ich habe einen TeilzeitJob...keine finanziellen Rücklagen mehr - dafür fahre ich ja ein Auto *seufz*


    Hey Leela


    wie du ja nun gemerkt hast, verlasse dich nie auf telefonische Auskünfte, schon gar nicht von der ARGE oder vom Soz. Keine Zeugen, nichts Handfestes, das Einzige, was du machen könntest, meiner Meinung nach, geh zu deinem ehemaligen Sachbearbeiter, rede mit ihm und bitte um Verständnis, das für die Tilgung nur eine Ratenzahlung in Frage kommt. Zeigt, das du gewillt bist, das ganze Problem zu beheben und das es dir nicht egal ist.

  • Hallo Leela!


    Zunächst Widerspruch einlegen Frist waren!


    Klage beim Sozialgeicht einreichen, auf vorsätzlich, arglistige Täuschung plädieren und eine persönlich anhaftende Schadensersatzklage gegen den Sachbearbeiter nicht ausschließen, da diese Fehlauskünfte scheinbar System haben!


    Sozialklage deshalb weil in dem Verfahren festgehalten wird das, was Du bisher nur mündlich hast. dann stehts im Papier und selbst wenn dabei nur rauskommt das Aufgrund der mündlichen Aussage kein Verwaltungsakt abzuleiten ist. Würde dies im Urteil festgehalten, das eine solche Aussage gemacht wurde aber Du daraus keinen Rechtsanspruch ableiten kannst, hast Du in nachfolgenden Verfahren der persönlichen Schadensersatzklage aber eben dies schriftlich durch das Urteil!


    Gruß

  • Hallo @ Horst Grunert, Steffi1979


    vielen lieben Dank für eure Antworten....ich werde mal morgen alle Hebel in Bewegung setzen und schauen, was möglich ist...


    eine Freundin meinte ja so trefflich zu mir, wenn du nicht kämpfst hast du eh schon verloren...

  • Widerspruch einlegen ist ok. Klage beim SG kann erst eingereicht werden, wenn einablehnender Widerspruchsbescheid vorliegt. Shadenersatzklage gegen den Mitarbeiter geht nicht wegen § 839 BGB:


    § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
    (1) 1Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
    (2) 1Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. 2Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
    (3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

  • Hallo...


    wenigstens hat sich die Regionaldirektion auf eine Ratenzahlung "eingelassen"


    mittlerweile sehe ich es eben als, Dummheit (Vertrauen auf Aussage des SB der ARGE) und darauffolgende Konsequenz...(Rückzahlung)


    wogegen ich meinen Widerspruch gründe, ist der Vorwurf, ich wäre meiner Verpflichtung, alle Änderungen in meinen Einkommensverhältnissen, "zumindest g r o b fahrlässig" nicht nachgekommen....
    (Ich telefonierte mit SB - habe daraufhin die LV gekündigt und nicht noch bis Januar gewartet,als ich endlich aus Hartz4 rauskam, ich sendete Kopien des Kaufvertrages, Steuer, Versicherung an die ARGE..)


    soweit ich erhahren habe, stünde mir nämlich zusätzlich auch noch ein Bußgeldbescheid diesbezüglich vor...


    manchmal könnte man schon verzweifeln... :mad:


    lieben Gruß an euch alle!

  • Hallo Leela!


    Genau das ist die Sauerei, die Fallmanager erzählen Sch....e und ob nun wissentlich oder nur fahrlässig - Sie kommen mit Hilfe der Rechtsprechung auch noch aus der Verantwortung:


    Ich denke da knallhart, es kostet nicht mich sondern die Öffentlichkeit das Geld das man investieren muss um zu seinem möglichen Recht zu kommen und die Öffentlichkeit ignoriert die ALG II Bezieher genug udn aus diesem Grund sehe ich es als legitim an die Steuergelder dann auch für solche Dinge auszugeben!


    Ich hatte ja geschrieben: Widerspruch und dann Sozialgericht und auch den Vorsatz würde ich dem Fallmanager unterstellen, denn viele von denen unterstellen uns noch ganz andere Dinge, und wie Deine Bekannte schon sagte: wer nicht kämpft hat schon verloren - oder wie auf meinem Plakat steht: Ich kann noch gewinnen, Ihr habt schon verloren!


    Indiesem Sinn: Kämpfen Mädel - kämpfen!