hallo,
habe eine frage, jedoch im internet nichts weiter dazu gefunden..
ich bin derzeit schwanger, wohne allein..
bekomme ALG I 345€, von der ALG II-stelle wird mir die miete in höhe von 325€ gezahlt und zusätzlich 90€ zur sicherung des lebensunterhaltes (für schwanger ab der 13.Woche)..
der vater des kindes wohnt noch nicht bei mir, wir sind auch nicht verheiratet und möchten auch vorläufig nicht heiraten. wir möchten aber zusammen ziehen, eigentlich wenn unsere tochter dann da ist. der geb.-termin ist schon am 16.04.
er ist jedoch seit januar auch arbeitslos geworden (wohnt im "osten",ich im "westen" - falls das auch relevant ist), bekommt jedoch nur ALG I für ein halbes jahr und seine miete wird nicht zusätzlich von der ALG II-stelle übernommen, da er ca. 800€ ALG I erhält..
meine frage nun:
ich bekomme wohl, wenn das kind da ist, 300€ erziehungsgeld, 154€ kindergeld und weiterhin die miete von ALG II und irgendwie noch einen ausgleich von ALGII für`s kind.. wieviel denn ca? weiß das jemand?
und wenn der vater dann zu uns zieht, er neue arbeit findet, wie hoch darf höchstens sein verdienst sein, damit ich trotzdem noch was erhalte? bzw. wieviel müssen wir 3 mind. haben? bzw. wieviel steht uns genau zu? wenn man die miete etc. mitberechnet?
oder soll er besser erst zu uns ziehen, wenn ich 2009 wieder arbeiten gehe? so hätten wir ja mehr geld zur verfügung, obwohl er mir monatlich 210€ unterhalt zahlt..
tausend dank schonmal!
lg susi