Mein Sohn hat Zinserträge in Höhe von 250€ im Dez 2006 erhalten.Nun will die Arge seinen kompletten Regelsatz und ein Teil seines Mietzuschusses zurück, immerhin ca. 250,-.. Wenn Zinserträge wie Einnahmen sind, gilt dann nicht auch ein Freibetrag von 100,-€, die die abziehen müssten?? Wir sollen uns äußern bzw. zahlen. Sollen wir erstmal Widerspruch mit Hinweis auf den Freibetrag einlegen, oder wenn die das ablehnen um Ratenzahlung bitten?
Danke und Gruß
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Hallo Anne 08
Um Dein Recht zu waren solltest Du innerhalb der Frist den Widerspruch einlegen, zunächst rein formal!
Zinsbeträge in der Höhe lassen ja auf erhebliche Rücklagen schließen und die wird die ARGE versuchen soweit wie nur möglich euch anzurechnen.
Mein Rat nimm Dir eine Rechtsanwalt den bekommst Du quasi fast kostenlos wenn Du beim Rechtspfleger im Amtsgericht den Leistungsbescheid der ARGE vorlegst. Der Rechtsanwalt wird gegenüber der ARGE am ehesten darlegen können was als Vermögen zu berücksichtigen ist und was nicht!
Gruß
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