Hallo, folgendes Problem..
Mein Sohn hat 2006 ca. 250,-€ Zinserträge erwirtschaftet. Nun will die Arge von uns die 122,- Regelsatz und ca. 130,-€ Mietzuschuß wiederhaben. Wenn Zinserträge als Einkommen gewertet wird, gilt da nicht auch die Freibetragsgrenze von 100,-€, die die in Abzug bringen müssten?
Danke und Gruß
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hallo,
richtig
jetzt muß man aber unterscheiden :
die schongrenze für das altersvorsorgevermögen außerhalb der riester-rente beträgt 250 € pro lebensjahr, maximal 16250 € mit ehepartner
sonst 150 € pro lebensjahr
3100 € sind anrechnungsfrei mit ehepartner 7200 €
max. 9750 €schonvermögen für jedes minderjährige kind nochmal 3100 €
paragraph §12 abschnitt 2 SGB II.
Also ich würde sagen : widerspruch...3 monate warten...wenn kein bescheid.....ab zum sozialgericht
untätigkeitsklage
wenn das stimmt, was du geschrieben hast:) -
hallo, ich nochmal
nicht 7200 € sondern 6200 € pro person 3100 €
hatte mich verschrieben
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