Nachzahlung von Hartz 4

  • Hallo alle zusammen vielen dank schon mal für alle antworten......


    Ich habe im Dezember einen Fortzahlungsantrag gestellt, weil die Leistungen bis zum 31.01 gewilligt werden. Alles ganz normal halt nur das ich in einem Brief vom Jobcenter überlesen habe, dass ich einen Antrag auf Bafög stellen muss. Als ich nun im Februar kein Geld bekam und ein Schreiben erhielt das alle Leistungen ab sofort eingestellt werden, weil ich der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin. Ich bin sofort zum Jobcenter und hab im Anschluss den Antrag auf Bafög gestellt was 2-3 Wochen dauert. Am 25.02 habe ich den Ablehnbescheid beim Jobcenter abgegeben.


    Meine Frage ist jetzt: Habe ich das Recht auf Leistungen für Februar? weil ich ja den Antrag rechtzeitig gestellt hab.


    Mfg

  • Hallo,


    was heißt mitwirkungspflicht ?


    gestern war das ein thema unter kontoauszüge von tinka12 !
    da du einen fortzahlungsantrag gestellt hast, bist du nur 'bedingt' gezwungen der mitwirkungspflicht nachzukommen
    heißt : jede änderung des lebensumfeldes
    wenn sich nichts geändert hat, brauchst du auch die mitwirkungspflicht nicht zu erfüllen
    allerdings mußt du das dann auch der arge mitteilen, und falls die was wissen wollen, wo die ja dann sowieso schon alles wissen, dann sollen sie aufgrund der selbstbefugnis dies selbst tun.
    hast du das nicht getan, kann das eine sperrfrist von 3 monaten bedeuten.


    was heißt denn mitwirkung ?
    du 'wirkst ja mit' indem du sie schriftlich darüber unterrichtest hast.


    fragwürdig ist auch, was hat das BundesAusbildungsFÖrderungsGesetz mit einem fortzahlungsantrag zu tun ? oder heißt Bafög was anderes ?!

  • Hallo horst,


    entgeht mir hier was.


    hier ist immer von 104 € mit 30 % sanktion vom regelsatz die rede


    daß jeder 345 € regelsatz alg ii bekommt stimmt nicht


    wenn man verheiratet ist und der ehepartner erwerbstätig ist, richtet sich die höhe der leistung
    nach dem einkommen.
    in meinem fall übertragen:
    meine frau bekommt 1200 € einkommen ( lohnsteuer 3 )
    meine leistungszahlung beträgt 150 € hat also mit 345 € regelsatz herzlich wenig zutun


    ich hab noch keine sanktion bekommen, aber was wollten die mir dann abziehen ?
    45 € - daß ich nicht lache !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    die können von mir aus die 150 € auch noch abziehen


    ABER WAS MIR NACH SGB II ZUSTEHT, DAS HOL ICH MIR

  • Hallo Blattlaus!


    Das Du hier eine Ausnahme darstellst ist uns allen inzwischen bewusst! Deswegen darfich doch annhemen das der Rest der sich hier Info's holt der üblichen grundsätzlichen Regelleistung ( 345 / 347 € ) unterliegt, auch wenn nach Deinem Wissensstand dies rechtlich anders sein dürfte, ist es doch Fakt das alle anderen hier diesem von mir erwähnten Regelsatz unterliegen, sofern sie als Einzelperson den ALG II Anspruch erfüllt bekommen. Bei BG's dürfte dann klar sein das auch da 30% vom Gesamt-Regelsatz der BG gerechnet werden.


    Ich denke das die Besonderheit Deines Falles hier eher zu sehr viel Verwirrung führt, zumal ich ja auch lese das Deine Frau selbstständig zu sein scheint, was dann ja auch schon eine Besonderheit bei den ALG II Betroffenen ist, denn die meisten haben wohl kaum einen Lebenspartner der diese Kriterien erfüllt.


    Es ist ja, wie Du selbst schon getextet hattest, schwierig genug die eigentlichen Fakten aus den Anfragen zu erlesen, weil oft unvollständig ect. und von Dir aufgrund möglicher rechtlicher Haftungen eigentlich nicht zu beantworten.


    Ich begebe mich also trotzdem auf diesen fragwürdigen Weg und sehe mich dann mit Deiner ständigen Besonderheit konfrontiert!


    Noch machts Spass, aber ich frage mich was bringt es denen die hier Hilfe haben möchten!


    gruß

  • Hallo Horst,


    Es ist Fakt und das könnte ich Dir auch schriftlich geben,
    daß meine Frau erwerbstätig ist und 1200 € aufgrund der lohnsteuerklasse 3 verdient.
    Nicht selbstständig sondern als ganz normale verkäuferin.
    ich bekomme 150 € auch das ist Fakt.


    in einem Punkt gebe ich dir recht.
    Bei allleinstehenden stimmen die 345 € regelsatz ohne zweifel
    aber nicht bei verheirateten !!!!!


    BItte an alle verheirateten : ENTSPRICHT MEINE AUSSAGE DER WAHRHEIT JA ODER NEIN ??!!


    Denn wenn ich hier eine falschaussage treffen würde, dann wäre in meinem fall aber was
    oberfaul !!


    Ich bin nicht allwissend, aber ich weiß doch was meine frau verdient und was ich an leistung erhalte

  • So nun mal an den beiden Streithähnen ;) vorbei geantwortet:


    Ich denke da du deiner Mitwirkungspflicht erst verspätet nachgekommen bist, wird es irgendeine Form von Strafe geben. Wahrscheinlich ist tatsächlich eine dreimonatige Sanktion in Form von reduzierter Leistungszahlung. Beantrage vorsorglich schriftlich bei einem persönlichen Termin in deiner Leistungsabteilung die Wiederaufnahme deiner Zahlungen und erkläre - auch schriftlich - das du mittellos bist und es ein Versehen deinerseits war, das du den geforderten Bescheid erst später gebracht hast, da du ja den Brief nicht richtig gelesen hast.


    Mit etwas Glück kommst du mit einem blauen Auge davon.


    Gruß


    PS: Welches Datum trägt denn der Einstellungsbescheid deiner Leistungen?
    Wenn du noch in den Widerspruch gehen willst bzw. musst, musst du dich eventuell beeilen.

  • Hallo,


    geht es um mich ?
    welche Sanktion ?
    weißt du mehr als ich selbst ?


    So, nun mal langsam


    mein fall ist wahrlich kompliziert, deswegen ist es auch nicht angebracht diesen hier zu veröffentlichen
    nochmal ein kleiner nachtrag
    ich hab ein bewilligungsbeid, was heißt einer...sind mehr
    und nach diesen habe ich noch 900 € nachzahlung zu bekommen
    arge angeschrieben mit fristsetzung
    tat sich nichts
    ab zum sozialgericht
    hier habe ich erfahren, daß noch andere dinge falsch angewendet wurden,
    und so umfaßt die klage nun 7 punkte


    von sanktion habe ich niemals gesprochen.
    horst hat immer erwähnt 104 € 30 % sanktion vom regelsatz
    ich wollte lediglich nur mal wissen, wie würde denn eine sanktion wie in meinen fall mit 150 €
    leistungsanspruch aussehen.
    horst sagt immer vom regelsatz
    da ich nur 150 € bekomme könnten die niemals wie bei mir von 345 € regelsatz ausgehen
    zu gut deutsch, oder anders ausgedrückt auf dem punkt zu kommen
    wie würde denn eine sanktionskürzung mit 1 € leistungsanspruch aussehen
    nach horsts seiner aussprache, verzeihung falls ich was falsch versteh
    würde,
    falls der ehepartner soviel verdient, daß man nur 1 € leistungsanspruch hätte,
    dann würde die sanktion ja aufs einkommen des ehepartners zugreifen


    wißt ihr was ich meine ?


    und nochmals.. falls ich hier auch als arschloch der nation bezeichnet werde
    dann geb ich lediglich nur kontra
    ich persönlich hab nichts gegen horst
    und in manchen sachen sind wir auch gleicher meinung
    und wenn ich halt mal vorlaut werde, dann nicht weil ich ego, besserwisser etc. bin
    sondern nur entsprechend antworte


    klar ist aber auch
    mit jemanden sprechen oder mit jemanden nur schreiben sind zwei verschiedene stiefel
    was als sprache vielleicht noch im ganz normalen lautton rüberkommt
    kann als schrift schon beleidigend sein


    also bitte...mich nächstens nicht falsch verstehen