Bedarfsgemeinschaft?!

  • Hallöchen,
    hab versucht mir im inet ne Antwort zu suchen, hab aber leider nichts gefunden.


    Ich U25 bekomme mit meinem Sohn (2J. 8Mo.) Alg 2. Mein Zukünftiger (auch U25) geht arbeiten bekommt aber gerade mal 450€ raus. Er hat auch schon versucht was anderes zu bekommen, er ist aber noch nicht Ausgelernt! Deshalb ist es etwas schwierig.
    Wir wohnen zusammen. Er ist darmals ohne Zustimmung der Arge bei den Eltern ausgezogen.
    Ist es richtig das er dann absolut keine Ansprüche auf irgendwelche Unterstützung hat?
    Müssten evtl. die Eltern für Unterstützungen aufkommen?
    Was könnte man evtl. beantragen?


    Lg Mami²

  • Hallo Mami² !


    Was heisst ausgelernt? Studium oder Berufsausbildung ?


    Ich denke das Dir nataly am Ehesten weiterhelfen kann, sie beschäftigt sich sehr viel mit Bafög und Kindergeld Info's !


    Sprech sie doch einfach mal an!


    Gruß

  • Danke erstmal!
    Er hat seine Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen. Er hat die praktische Prüfung nicht bestanden, die macht er privat im Juli jetzt nochmal d.h. er arbeitet jetzt nicht mehr in seinem Ausbildungsbetrieb.
    Also besteht ja kein Anspruch auf Bafög!?
    Kann es evtl auch sein das er nichts von der Arge bekommt weil er zu mir gezogen ist?

  • Hallo Mami²


    hat sich da soviel in den Ausbildungsverträgen inzwischen geändert?
    Er hat die praktische Prüfung nicht bestanden! Damit ist doch das Ausbildungsverhältnis nicht beendet!
    Nach meinem Grundwissen kann der Ausbildungsbetrieb ihn nicht aus dem Ausbildungsvertrag heraus lassen, sondern muss ihm noch zwei weitere Prüfungstermine ermöglichen und ihn auch in dieser Zeit weiter qualifizieren!


    Irgend etwas ist da meiner Meinung nach nicht korrekt!


    Gruß

  • Hallo Mami²


    Das mit dem Aufhebungsvertrag hatte ich schon vermutet! Naja, und zu dem Prüfungstermin habe ich auch so meine Einstellung!


    Um die Prüfung bei der HWK machen zu können, muss eigentlich ein Ausbildungsbetrieb gemeldet sein!?


    Ich denke das er nichts von der ARGE bekommen wird weil er mit einer Sanktion hinsichtlich des Aufhebungsvertrages rechnen darf, es sei denn es lag vom Arbeitsamt ein Einverständnis zu diesem Handeln vor.


    So wie Du es darstellst, müsste er zudem noch bei den Eltern unterkommen, wenn er nicht über eine eigene Wohnung verfügt hat.


    Hatte er eine eigene Wohnung hätte er den Umzug erfragen und melden müssen!


    Du schreibst zwar von einem Kind, aber nicht ob der Lebenspartner auch der Vater ist!


    Wäre er der Vater dann ist alles o.g. hinfällig was den Einzug bei Dir betrifft!


    Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören - eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, das nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, füreinander einzustehen!


    Er könnte somit zur Bedarfsgemeinschaft gehören!


    Aber die o.g. Punkte lassen auch den Spielraum von Sanktionen die Dich in der BG mitbetreffen würden!


    gruß

  • Um die Prüfung bei der HWK machen zu können, muss eigentlich ein Ausbildungsbetrieb gemeldet sein!?
    -Nein, nur wenn er die Schule besuchen möchte! Er lernt aber zuhause!


    Ich denke das er nichts von der ARGE bekommen wird weil er mit einer Sanktion hinsichtlich des Aufhebungsvertrages rechnen darf, es sei denn es lag vom Arbeitsamt ein Einverständnis zu diesem Handeln vor.
    - Warum muss er sich das Einferständnis der Arge einholen wenn er für den ganzen Lebensunterhalt von sich selbst aufkommen muss?Er also noch garnichts mit der Arge zu tun hat?


    So wie Du es darstellst, müsste er zudem noch bei den Eltern unterkommen, wenn er nicht über eine eigene Wohnung verfügt hat.
    - Bis er zu mir gezogen ist hat er noch bei den Eltern gewohnt. Wir sind zusammengezogen weil ich von ihm schwanger wurde, und er sich um uns kümmern will. Das erste kind ist nicht von ihm.



    Du schreibst zwar von einem Kind, aber nicht ob der Lebenspartner auch der Vater ist!
    -Wie oben schon geschrieben das erste nein, aber das jetzige!


    Wäre er der Vater dann ist alles o.g. hinfällig was den Einzug bei Dir betrifft!
    - Der Vater vom Ersten oder Zweiten?



    Er könnte somit zur Bedarfsgemeinschaft gehören!
    -Also wenn das zweite Kind geboren ist gehört er auf jeden Fall zur BG? Und wie verhält sich das dann zu unserer Heirat?


    lg

  • Hallo Mami²!


    Füreinander einstehen! Bei Heirat dürfte das zutreffen!


    Vater des 2.(noch kommenden) Kindes, super ! Erklärt das der ARGE und er gehört der Bedarfsgemeinschaft von Dir an!


    Ansonsten unter 25 wieder zu den Eltern ziehen müssen ? Im Grunde ja, aber es gibt genügend andere Faktoren mit denen das nich nötig sein muss!


    Hoffe es hilft weiter, muss jetzt schluss machen !


    Gruß