Hallo,
wohne in Landkreis Löbau-Zittau und hab da eine Frage zu Harz IV:Ist es zulässig das ich meine Kontoauszüge der letzten 5 Wochen vorlegen muß?Gibt es da gewisse Regeln? Zum Beispiel: Mein Bruder wohnt auch in Sachsen ca. 200km von mir entfernt und er braucht nur den letzten aktuellen Auszug vorlegen.Ist das von Landkreisen zu Landkreisen unterschiedlich?Ich frage mich ob man als HarzIV Empfänger überhaupt keine Rechte oder Privatsphäre mehr.Mich ärgert es einfach das man mit 312€ darin sind enthalten Ausgaben für Essen,Strom,Kleidung,Ansparung für Reparaturen und Neuanschaffung und vieles mehr.Was bleibt unterm Strich noch übrig?
LG tinka12