Kontoauszüge!

  • Hallo,
    wohne in Landkreis Löbau-Zittau und hab da eine Frage zu Harz IV:Ist es zulässig das ich meine Kontoauszüge der letzten 5 Wochen vorlegen muß?Gibt es da gewisse Regeln? Zum Beispiel: Mein Bruder wohnt auch in Sachsen ca. 200km von mir entfernt und er braucht nur den letzten aktuellen Auszug vorlegen.Ist das von Landkreisen zu Landkreisen unterschiedlich?Ich frage mich ob man als HarzIV Empfänger überhaupt keine Rechte oder Privatsphäre mehr.Mich ärgert es einfach das man mit 312€ darin sind enthalten Ausgaben für Essen,Strom,Kleidung,Ansparung für Reparaturen und Neuanschaffung und vieles mehr.Was bleibt unterm Strich noch übrig?


    LG tinka12

  • Hallo Tinka 12,


    wenns Dich ärgert gib doch keinen ab, dann erhälst Du auch kein Geld, das ist ARGE pur!


    Hey, mit 5 Wochen bist Du doch gut dran ander müssen das letzt 1/2 Jahr vorlegen!


    Privatspähre ? Das ich nicht lache! Das gab's mal vor etlichen Jahren, das ist schon lange out!


    Gruß

  • Hallo,


    Ja, was soll ich sagen, ich werde in diesem Forum arogant, besserwisserlich dargestellt,
    wobei mir trotz Bewilligungsbescheide noch 900 € zustehen.
    So, nun zu deinem Fall.


    Wenn Du / Ihr erst seit kurzem Hartz-Empfänger seid,
    bleibt wohl nichts anderes übrig, als die Mitwirkungspflicht zu erfüllen.


    Anders sieht es aus, wenn Du / Ihr schon länger Empfänger seid,
    Dann bist Du nicht verpflichtet dem nachzukommen,
    da die Behörde Selbsteinkünfte einholen kann.
    Also gläserne Mensch sozusagen.
    In diesem Fall würde ich schriftlich die Arge darauf hinweisen,
    eine Kopie machen und die beim abgeben abstempeln lassen.
    Jetzt bist du auf der sicheren Seite, du hast auf die Forderung reagiert,
    und im Normalfall ist die Sache gegessen.
    Würdest Du nicht darauf reagieren könntest Du eine Speerfrist von 3 Monaten reskieren.


    Guter Tip, laßt euch nicht alles gefallen.
    Wo hat die Arge euch unrecht getan, im Internet nach entsprechenden Gesetzestexten durchforsten,
    und entsprechend dann mit Klage reagieren.


    Ich persönlich werde künftig keinerlei Auskünfte mehr in diesem und anderen Forum tätigen.
    Mir scheint es, als würden überall Argeangehörige antworten.


    Nur als Gedankesanstoß....warum haben die Klageverfahren von 2006 auf 2007 um über 50 %
    zugenommen, weil die Argeangehörigen immer Recht haben ?
    mehr als 2/3 aller Klagen sind erfolgreich.
    Seit letzter Zeit heufigen sich Handgreiflichkeiten bei der Arge. WARUM ?
    Wenn die so weitermachen wie bisher, wirds bald der erste Tote dort geben,
    da geb ich Brief und Siegel drauf.


    So, jetzt könnt Ihr denken über mich was Ihr wollt,
    ich weiß mir jedenfalls immer zu helfen, und wenn die Arge selbst auf Forderungen des Sozialgerichtes nicht reagiert, was solls, irgendwann müssen Sie.
    ....wie heißt doch gleich das Lied......'man muß geduldig sein' !!!!


    So, in diesem Sinne...

  • Hallo Blattlaus!


    Definier mal Egoismus und quatsch hier nicht so einen Blödsinn von man hat Dich hier bezeichnet als:


    Alles was Du bisher zum Besten gegeben hast war Selbstbeweihräucherung und hohle Phrasen, nichts konkretes.


    Genau wie die Aussage das man wenn man längere Zeit ALG II bezieht der Mitwirkungspflicht nicht nachkommen muss!


    Beweise und nicht Dummlaberei, so punktest Du zumindest bei mir nicht!


    Schön was Du alles drauf hast, nur ausser Dir hilfts ja keinem! Ich sage nur wenn der liebe Gott gewollt hätte das wir nicht zuhören und Scheisse labern hätte jeder von uns nur 1 Ohr und 2 Münder!


    Das ist echt zum kotzen, solche Idioten ! Wohlmöglich bist Du sogar so ein Sesselpupser der hier nur rumafft!

  • Was ist das hier ein Forum? Ich dachte hier bekommt man was erklärt aber das scheint mir hier nicht so zu sein.
    Es gibt gewisse Dinge die niemanden etwas angehen und schon garnicht die Arge.Welches Gesetz schreibt vor das ich Kontoauszüge vorlegen muß. Alles Bürogradissmus warum leichter machen wenn es schwerer auch geht und die Arge sehen kann was so auf deim Konto los ist für was du alles Geld aus gibst.Aber warum ist es von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich?

  • Toller Name Segelpupser !!!


    Echt Klasse



    So, letzter Beitrag


    Gottlobend gell


    Lies nochmal mein Beitrag zu Sozialgericht


    Bestes Beispiel : ( ich solle mit Beweise punkten )


    hier wurde ein user aufgefordert 26000 € zurückzuzahlen, und das grundstück würde angerechnet werden ?


    Lieber Horst, glaubst du wirklichen diesen stuss !


    es erlaubt sich die arge wirklich viel, aber sowas ..ne ne ne


    Wie kommt die arge auf 26000 €. denk mal logisch Horst
    Das kann nur von einem automatischen Datenabgleich stammen.
    Also Aktien etc.
    Und nach Paragraph 12 SGB II darf man 150 € pro Lebensjahr behalten.
    Es gibt eine Höhstgrenze, weiß aber nicht wie hoch die sein darf, glaub 12000 €.
    wenn nicht das der fall ist, was denn ?
    grundstücksanrechnung ?
    Wenn es selbstbewohnt ist, darf sie drin wohnen, soweit angemessen
    was angemessen ist, ist nicht gesetzlich geregelt.
    klar ist, daß die arge keine villa finanziert.
    Also wie groß ist das Grundstück, wie groß die wohneinheit ?
    liest man da was davon ?
    Also alles nur sauerkraut....nichts genaues
    am ende werde ich noch strafrechtlich verfolgt, weil ich einem user eine falschaussage gemacht habe,
    obwohl sie nach geschilderten Fakten tatsächlich stimmen mögen.


    Ich glaub nur das was ich sehe, also schriftlicher Beweis der Arge.
    Und nur dann kann man wahrheitsgemäß antworten.
    Und da wirst du mir wohl beistimmen müssen.
    Man kann viel fragen ? Stimmt das aber auch, oder wurde was vertuscht.
    Ich habe hier wahrheitsgetreu geantwortet auf die frage der Kontoauszüge.
    Wenn du anderer Ansicht bist, bitte !!!


    Ich bin kein besserwisser echt nicht...aber ich weiß wie ich zu handeln habe.
    Und wenn jeder user 30 minuten googlen würde, würde er entsprechende zu seinen Fall
    entsprechenden Gesetzestexte finden 100 pro.

  • Liebe tinka12 !!!


    Ist es die Möglichkeit, ist hier auch noch jemand meiner Ansicht !
    Das was ich hier geschrieben habe, bezüglich der Kontoauszüge stimmt 100 %.
    Weil von mir wurden in der Vergangenheit auch Kontoauszüge angefordert, und
    Einkommensbescheinigungen vom Arbeitgeber meiner Frau,alle 6 Monate


    Klar du hast eine Mitwirkungspflicht, aber nur dann !!!!!!! - wenn sich etwas am Lebensunterhalt ändert,
    also eigenes Einkommen, anderer Wohnort, etc.
    Die Arge ist befugt, Selbsteinkünfte einzuholen, also warum Einkommensbescheinigungen ausfüllen lassen, wenn die arge ja doch beim arbeitgeber nachfragt ?
    ODER, ist doch so.....
    aber Horst braucht anscheinend alles doppelt und dreifach:) :) :)

  • Hallo Blattlaus!


    langsam wird's vernünftig, das mit dem Googeln mag ja alles richtig sein, und das man sich eine einfängt wenn man anderen hilft ist sicherlich auch richtig!


    Ich stehe genau aus diesem Grund, weil meine Unterstützung zu einer Sanktion geführt hat gegenwärtig jeden Tag vorm Rathaus/ ARGE und tue meine Meinung darüber kund. Heute war einer da der fragte mich ob ich Hilfe brauchte und erwähnte diesbezüglich einen RA der in der Aachener Zeitung des öfteren genannt wird und das wir uns die Nazis selbst ranerziehen und dies auch wohl so gewollt sei. Das alles hilft im Grunde keinem, auf der ARGE argumentiert der Teamleiter dann wieder damit das ich die aufgewendete Energie doch besser für etwas anderes genutzt hätte, ist ja klar was er meint. Die meisten lächeln, wohl wissend wie recht ich habe und das ist es dann auch mit der angesagten Solidarität. Und so sehe ich das auch in Deinem Fall, sorry - manchmal muss man seine Existenz auf's Spiel setzen um was zu bewirken! Wer dazu nicht bereit ist wird früher oder später nur als Mitläufer gesehen! Schau tinka 12 - zu Recht regt sie sich auf, aber wie sagte der Passant heute noch gleich, solange der im Rollstuhl da ist wirds nur noch schlimmer und das wir mal wieder einen mit so einem kleinen Bärtchen brauchen! Das Problem dabei ist nur, da muss erst mal einer kommen der das machen will und ob ich den brauche bezweifel ich.


    Ich verstecke mich hier im Forum auch nicht hinter einem Pseudonym, ich stehe zu dem was ich schreibe und wenn mich jemand zu verklagen beabsichtigt, kann er ja mal schauen was er bei mir holen kann!


    Also ich denke das was der ein oder andere User mir auch schon geschrieben hat, in diesem Forum gibts leider auch Leute die sich wichtig machen müssen!


    Selbst das ist mir egal, wenn ich dadurch lernen kann nehme ich das in kauf, denn wenns zu schlimm wird reagiere ich wie bei Dir und das öffentlich!


    Du schreibst von 900€ Erfolg vor Gericht - ich beurteile das mal so: 1x 3 Monate Sanktion a' 104€ 1x 3 Monate Sanktion a' 208€ - und wenn die Sanktionen als nicht berechtigt bei Gericht Ihre Anerkennung erhalten haben sind das die über 900€ Erfolg!


    Und der Rest war dann eben doch nur Blabla!


    Gruß


    und nimms nicht übel, Offenheit ist aus meiner Sicht besser wie Heuchelei!

  • Nochmal an Blattlaus!


    Befugt durch Selbstauskunft beim Arbeitgeber Auskünfte einzuholen!


    Bei welchem Arbeitgeber denn bitte schön, Tinka schreibt das sie ALG II bezieht!


    Bin ich hier in einem anderen Film ?



    Ich denke, das ich meine Beiträge in diesem Forum auch auf andere Art und Weise erhöhen kann, als auf diese Art!

  • Hallo Horst, nimms nicht persönlich.
    Aber mit der 3 mal 208 € Sanktionen hast dir was geleistet.
    Mußt auch lesen, was ich schreib


    ICH HABE DEN BEWILLIGUNGSBESCHEID !!!!
    DIE ZAHLUNG IST ABER AUSGEBLIEBEN !!!!!!
    UND SO SINDs 900 € !!!!
    NACHZAHLUNG


    da die arge aber leistungszahlung erbringen muß, kam es zur klage


    KURZ UND BÜNDIG

  • Hallo Blattlaus !


    Und das ist jetzt alles was Du erkämpft hast?


    Einen von der ARGE erstellten Leistungsbescheid zur Auszahlung zu bekommen?


    Sorry aber dafür hätte ich noch nicht einmal einen Rechtsanwalt gebraucht!


    Hoffentlich stellt die ARGE in Deinem Fall nicht nachträglich noch eine Falschberechnung hinsichtlich Deines Anspruches fest, das könnte nämlich auch noch zu Verzögerungen führen!


    Ansonsten Glückwunsch zu diesem Erfolg!!!

  • Hallo Horst,


    tut mir leid, aber dann bist du tatsächlich im falschem film


    Ich könnte Dir das Schreiben geben, worin die Selbsteinkünfte geschehen sind.
    Ist tatsache.
    Jeder Hilfebedürftiger ist ein gläserner Mensch.
    Das was du abgibst, überprüft die arge hinter deinem rücken.
    Da steh ich 1000000000 % dazu.
    Achso in Sachen Bewilligungsbescheid.
    Das mit der Überprüfung wonach ich noch am ende eventuell zurückzahlen müßte,
    kannste knicken...das hatte ich nämlich veranlaßt.


    Wenn man schon was zu meinen Fall schreibt öffentlich wohl bemerkt
    Dann bitte muß man auch Ahnung von meinem fall haben.

  • Ja und deswegen ist der Fall ja auch so geheimnisvoll !


    Also ich hab keinen Bedarf! Da verschwende ich lieber meine Zeit für Menschen denen zu helfen ist, Du brauchst sicherlich nicht die Hilfe die wir hier im Forum geben können, weil wir nämlich Amateure sind!


    Gruß

  • Hallo, das hab ich nicht gesagt, daß ihr amateure seid.
    Aber da sind wir wieder beim selben thema
    wie bitte willst du anderen helfen, kennste deren Geschichte wirklich
    Nein, also
    Ich habe geholfen, doch sehr wohl
    ich habe geschrieben was sie machen sollen, nur das hilft wirklich
    man gibt in google einfach sgb ii ein fertig
    in manchen seiten gibts sogar noch ne suchfunktion, was willste mehr
    so habe auch ich die gesetzestexte gefunden, nichts aber, genau so
    so easy kanns sein
    was soll ich da noch großartig rumschreiben


    ja ist klar, das hab ich ja auch gleich erwähnt, mein fall ist kompliziert, selbst das sozialgericht hatte anfangs probleme, aber nach meiner großen Zusammenfassung (zusammenhang) kam das große AAAAAAHHHHHHH und bei 7 punkten den überblick behalten und die zusammenhänge verstehen

  • Hartz 4 verstösst doch gegen die Menschenrechte und tritt die Würde des Menschen mit Füssen.:(
    Wenn dieser Staat wirklich menschenfreundlich wäre, dann hätten alle Hartz 4 Empfänger teuro Autos und BlingBlings, Grillz und haufenweise Nutten vom Staat finanziert:D ;) .........Meine Güte die guten alten Zeiten:(

  • Hallo tinka12


    stimmt so nicht ganz..
    garnichts tun...könnte dir ne sperrfrist von 3 monaten kosten.
    oben habe ichs geschrieben...wie die vorgehensweise ist


    tust schreiben machen, darauf hinweisen daß sie eine Selbstbefugnis haben,
    und wenn sies wissen wollen, sollen sie selbst danach erkunden.
    nicht beleidigend schreiben...aber schon direkt...
    kopie abstempeln
    falls sie dich dann bestrafen wollen...kannst ja vorzeigen...ähhhh so nicht, habe darauf reagiert


    Du hast nur dann eine Mitwirkungspflicht, wenn du den erstantrag abgegeben hattest.
    und dann nur noch...wenn sich irgendwas verändert im Lebensumfeld...sonst nicht
    also heißt, du mußt mindestens einmal schon die kontoauszüge abgegeben haben
    wenn sich am lebensumfeld nichts änderte , änderte sich auch der kontostand nicht:)

  • Mensch Leute was soll denn dieser elendslange Kleinkrieg?


    Geht's hier nicht drum sich gegenseitig zu helfen und das mit möglichst klaren, präzisen und kurzen verständlichen Antworten. Vor allem denjenigen die sich überhaupt nicht auskennenen?


    Horst und blattlaus ich glaube es ist nicht im Sinne des Erfinders sich hier gegenseitig derart zuzutexten in den Themenbereichen anderer Hilfesuchender. Ich weiß, ihr könnt euch nicht riechen - äh lesen ;) aber wie wäre es denn mal mit nem privaten Schlagabtausch über die private Nachrichtenfunktion?


    Oder wird's dann langweilig ;)


    Gruß