Kontoauszüge!

  • also um mal was zu den kontoauszügen zu sagen.
    die arge will ja wissen ob gewisse zahlungen wie z.b. kindergeld oder andre die man übers konto angegeben hat auch verbucht sind.
    ich persönlich habe alles was die arge wissen wollte im kontoauszug ersichtlich gelassen.alles andre habe ich mit edding geschwärzt.das geht die nun wirklich nix an.und...die haben es als okay gefunden,denn die daten die sie wissen wollten waren für die klar ersichtlich.


    vielleicht klappts ja nicht bei jedem amt.kommt auch oft auf die kulanz und die symbathie des bearbeiters an.


    streiten sollte man sich hier nicht über offene meinungen.weil es hat jeder mit den ämtern theater und wir sitzen fast alle im gleichen boot.
    also einigkeit usw.

  • Hallo,


    man sollte nichts schwärzen mit edding etc.
    sieht immer so aus, als wollte man was vertuschen
    du hast weniger ärger wenn du deine (kopien) dokumente so vorlegst
    ich glaub da gabs sogar mal ein gerichtsurteil, und die arge hatte gewonnen,
    der hartz iv-emfänger mußte alles nochmal vorzeigen, sogar die originalen

  • Hallo!


    Die ARGE -egal in welchem Landkreis- hat keinerlei Rechte Deine Kontobewegungen in Erfahrung zu bringen. Es ist nicht rechtens, Kontoauszüge zu verlangen; egal für welchen Zeitraum. Es darf nur der letzte Kontoauszug zur Feststellung des aktuellen Kontostandes erfragt werden. Lasst Euch also nicht kleinkriegen. Ich war vor dem Sozialgericht (Kostenlos für ARGE-Empfänger) und habe eindeutiges Recht zugeschrieben bekommen. Weitere Details zur Info mit dem Gericht sende ich gerne persönlich per Mail zu.
    Der ARGE passt es nicht. ABER DIESE HAT NICHT IMMER RECHT !!! Nachdem ich innerhalb von 6 Monaten mehr als 4 Sachbearbeiter hatte war es mir vollkommen egal!
    Beste Grüße vom
    aufpassen ----> arge