Brauche dringend Hilfe!!!

  • Hallo,
    ich habe eine Frage und zwar,
    ich bin Studentin und bin den ganzen Tag in der FH, mein Mann ist zur Zeit Arbeitslos und kriegt ALG II. Wir haben ein Kind, 4 jahre Alt, es besucht den Kindergarten (von 8.00 bis 12.30). Im Moment muss er nachmittags mit dem Kind bleiben. Beraterin meines Mannes im JobCenter sucht für ihn eine Stelle in Vollzeit, obwohl er mehrmals gesgt hat, dass er nur in Teilzeit arbeiten kann.
    Ich habe gehört, wenn ein Kind unter 14 Jahre in einem Haushalt lebt, darf ein Elternteil in Teilzeit erwerbstätig sein. Ich wollte fragen, ob das gesätzlich geregelt ist, und wenn "JA", wo kann ich das finden?


    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Also eines mal vorneweg: Wenn deinem Mann ein Vollzeit-Job vermittelt werden würde, dann habt ihr auch einen Anspruch auf einen längeren Kitaplatz und zwar einen mit dem ihr Studium und Arbeit trotz Kind voll nachgehen könnt.


    Wenn ihr das nicht wollt, weil ihr das Kind noch nicht den ganzen Tag in die Kita geben wollt, besteht sicherlich für deinen Mann die Möglichkeit in Arbeit stehend beim Argbeitgeber den Antrag auf Teilzeit zu stellen. Dann kommt es auf den Arbeitgeber an. a) auf sein Entgegenkommen und b) was die rechtliche Seite angeht auf jeden Fall auch auf die Betriebsgröße. - genaues kann ich da aber auch nicht zu sagen.


    Von einem generellen Anspruch gerade bei Arbeitslosen auf die Vermittlung von Teilzeitarbeit ist mir nichts bekannt. Aber vielleicht weiß das jemand anders hier genauer.


    Hoffe das hilft wenigstens ein bißchen weiter.


    Gruß

  • Hallo Viktoriya!


    Zunächst einmal gesetzlicher Anspruch:


    derbesteht zwar nicht, aber unter www.sozialgesetzbücher.de SGBIII nicht II findest Du etwas darüber das erziehende Elternteile von bestimmten Aktionen (Maßnahmen) wenn eben möglich nicht betroffen werden sollen. Ich habe da vor einiger Zeit mal länger recherchiert habe aber im Moment nicht die Zeit das für Euch zu erledigen, aber das dürfte sicher auch von jemanden der studiert selbst zu bewältigen sein.


    Ansonsten würde ich mal darüber nachdenken ob eine Vollzeit-Tätigkeit nicht doch etwas höher in der heutigen Marktsituation zu bewerten ist, es gibt ja auch noch so etwas wie Tagesmütter!


    Und wenn die ARGE nach einer solchen Tätigkeit sucht, kommt da zu 90 % doch nichts raus, also auch nicht gleich verrückt machen !


    Gruß