Kein HARTZ IV wegen Wohngemeinschaft mit Vater?

  • Hallo,


    ich habe einen sehr guten Freund, dem ich gern helfen möchte, daher möchte ich Euch was fragen:


    Mein Kumpel hat eine Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker gemacht und konnte von seiner Fa. am Ende der Ausbildung leider nicht übernommen werden.


    Daher ist er seit Monaten arbeitsuchend und hat übers Arbeitsamt auch an Weiterbildungen teilgenommen und bemüht sich wirklich auch Arbeit zu finden.


    Sein Arbeitslosengeld läuft jetzt in ein paar Tagen aus, soweit komm ich ja noch mit, aber er erzählt mir, dass er danach GARKEIN Geld mehr bekommt. Begründung des AA soll sein, dass er bei seinem Vater mit in der Wohnung wohnt.


    Dass er daher kein Wohngeld bekommt ist ja klar, aber GARKEIN Geld versteh ich nicht. Ob er nun bei Papa in der Wohnung ein Zimer hat oder nicht...deshalb muss er doch was zu beißen kaufen können.


    Sein Papa hat zwar Arbeit, aber ich weiss dass der auch nicht gerade mit Reichtum gesegnet ist und gerade so über die Runden kommt. Dem kann man doch nicht zumuten seinen Sohn mit durchzuziehen, nur damit der Staat sein Sozial-Etat schont, oder doch?


    Hab das Gefühl, dass da was ganz oberfaul ist. Bitte klärt mich auf.



    Gruß


    Marc

  • Ich gehe davon aus, dass dein Freund unter 25 ist und bisher immer zuhause gelebt hat.
    Also sieht die Arge den Verbleib des Freundes im elterlichen Haushalt vor.
    Anspruch auf ALG2 besteht nur wenn das Gesamteinkommen der Familie nicht ausreicht.

  • Hallo fffrank !


    Die Jungs vom Arbeitsamt verstehen Ihr Geschäft, soll heissen die Aussage das Dein Freund keinen Anspruch hat ist wahr und nicht wahr!


    Er selbst kann keinen Antrag auf ALG II steleln weil der Vater zunächst für Ihn mit aufkommen muss. Wenn es aber so ist wie Du sagst, kann der Vater ja abklopfen in wieweit der Bedarfsgemeinschaft mit dem Sohn ihm Leistungen nach ALG II zustehen. 1000€ sind vermutlich sogar zuviel, aber wer keinen Antrag stellt kriegt auch keine Antwort, vielleicht kommt ja was hinsichtlich Kindergeld, Mietzuschuss ect. dabei rum!


    Gruß