Geld fürs Probearbeiten?

  • Hallo Zusammen,


    wollte mal horchen ob jemand von Euch weiß das man Geld vom Amt bekommt, wenn man Probearbeitstage hat? Ich hatte heute einen von 10Std. in einer Apotheke und letzte war ich auch 4Std. arbeiten! Hab ich Anspruch auf irgendwas?
    Danke...


    Gruss
    Maeuschen33

  • Das wäre ganz was neues wenn die Arge Probearbeiten entlohnen würde!


    Das ist die Sache des Arbeitgebers, wenn dieser keine Entlohnung zahlt du aber der Meinung bist das dir diese für ein paar Stündchen Arbeit zustehen würde, dann ist das dein Problem.


    Eine wohldosierte unbezahlte Probearbeit ist durchaus Standard, wenn man sich gut anstellt wird man auch was verdienen, nämlich wenn man den Job bekommt!

  • Hallo !


    Und ausserdem nutzen etliche Unternehmer dies skrupellos aus! Für mich gilt, Arbeit nur gegen Lohn!


    Was ich da schon alles erlebt habe: mal eben einen Container (Neuware ins Lager räumen) leer machen und dann steht die unverschämte Chefin hinter den Leuten und treib sie an weil Zeit Geld ist, tja wenn ein Unternehmer so dreist denkt, dreht man sich um und geht, dann kann er ja selbst für seinen Betrieb die Leistung erbringen die er nicht bereit ist zu bezahlen! Dies ich auch so eine Auffassung in den HARTZ Reformen "umsonst" arbeiten.
    Jeder der in Arbeit kommt hat eine Probezeit, wenn er sich da nicht bewährt kann das Unternehmen ihn entlassen, soviel zu meiner Denkhaltung!


    In der Zahntechnik war es zuletzt so übel das die Leute mit Ihrer Arbeit die für einen Kunden Zahnarzt / Patient bestimmt war zum Chef mussten und von diesem runter gemacht wurden, wie scheisse diese Arbeit sei und als Beweis dafür schmiss dieser die Arbeit in die Mülltonne, dann schickte man den Techniker nach Hause und erklärte ihm wenn er morgen auch noch so einen Mist abliefern würde brauche er überhaupt nicht mehr wieder zu kommen, was für die Person fatal wäre wegen der Sanktionen. Im Anschluss wurde die Arbeit aus dem Müll geholt, überpoliert und an den Zahnarzt ausgeliefert.


    Für mich kommt Probearbeiten nur gegen Entlohnung in Frage, alles ander ist Ausnutzung und damit konfrontiere ich den neuen Arbeitgeber, dann sind zumindest die Verhältnisse klargestellt. Niemand zwingt Ihn mich einzustellen, aber ebenso zwingt mich niemand umsonst zu arbeiten!


    Soviel zu diesem Thema!


    Zur Frage von Mäuschen 33


    Natürlich hast Du einen Anspruch auf Entlohnung für Deine Leistung, das Argument das Du ja auch staatliche Leistungen erhältst wird oft von der ARGE vorgebracht damit wirst Du unter moralischen Zwang gesetzt.


    Aber das ist längst kein Grund, denn ebenso könnte die ARGE den Unternehmer mit der Forderung auf Entlohnung begegnen, nur das tun sie nicht !


    Aber was steht noch mal in den Reformen? Welche Verpflichtungen gelten da für die Unternehmer? Hört sich dann alles gut an, aber die Praktibilität fehlt!
    Gruß