Werkstudent einkommen in Bedarfsgemeinschaft anrechenbar?

  • Hallo ich bin neu hier und mit Internetforen nicht alzu vertraut.


    Ich bin gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom Bezug der Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, weil meine Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes förderungsfähig ist. Ich studiere Elektrotechnik und bin Werkstudent in einer Firma die meine Ausbildung monatlich fördert. Ich beziehe kein Bafög da ich das Vordiplom nicht in der Regelstudienzeit erreicht habe, weil mein ältester Sohn sehr lange krank war und ich über ein Jahr lang keinen richtigen Schlaf gefunden habe und meiner Freundin in dieser schweren Zeit zur Seite stand. Das Bafög Amt wollte auch nach einem Härtefall Antrag kein Bafög bewilligen weil ich nicht der Erziehungsberechtigte sei und ich musste mich mit nebenjobs, 3 Kindern und einer Freundin die ALG 2 bekommt durchs Studium schlagen. Inzwischen stehe ich kurz vor der Diplomarbeit und jetz kommt die Arge und möchte eine Rückzahlung zuviel erbrachter Leistungen aufgrund der nichtangabe der Ausbildungsförderungshilfe. Ich dachte ich müsse nur Einkommen aus selbst- und nichtselbständiger Arbeit angeben, da diese Förderung meines Studiums ja kein Einkommen darstellt, sondern allein zum Zweck diene die Ausbildung zu finanzieren.


    Muss ich die Gelder die Arge von mir verlangt zurückzahlen, weil diese denken mir steht der 100€ Freibetrag und Regelsatz wie jedem ALG 2 Empfänger zu und alles was drüber geht wird meiner Freundin angerechnet?:mad:


    Oder können die nicht an mein Geld weil ich es brauch um die Ausbildung zu finanzieren?:confused:

  • Also bin jetzt soweit der ARGE eine Antwort zu schreiben,
    hab gelesen das man Bafög nicht anrechnen darf da es zweckbestimmte Mittel sind, da das Geld das ich erhalte zum Zweck bestimmmt ist mein Studium zu finanzieren und meine Ausbildung wahrzunehmen und ich in keinem Arbeitsverhältniss mit der Firma stehe und ich kein staatliches Bafög beziehe werde ich das Geld als Bafög ersatz angeben, da meine Ausbildung wie die ARGE ja selbst schreibt nach Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist.
    Es kann ja nicht sein das ich als Student keine Chance bekomme mein Studium zu finanzieren.


    Die ARGE kann ja nicht davon ausgehen das ich fürs Studium soviel Geld brauche wie ein Arbeitslosengeld II bezieher. Denk da is was zu machen. Ma schaun was dabei rauskommt.


    Wenn Ihr nützliche Informationen für mich habt könnt Ihr ja mal was einwerfen.
    Auf jeden Fall werde ich die jetzt zutexten bis zum geht nicht mehr und alles was ich finde denen um die Ohren hauen. Werde den Stoß Papier dann am Montag abschicken. Hoffe die freuen sich auf die ausführliche Stellungnahme.


    Sorry bin echt Sauer auf die....

  • Auf jeden Fall solltest du deine Stelllungnahme gleich als Widerspruch formulieren auf den Rückforderungsbescheid, bzw. deine Freundin - nehme mal an, das Sie die Bedarfsgemeinschaft als Leistungsbezieherin vertritt. Eine Frage wäre noch wichtig: Wie hoch ist denn diese Ausbildungsförderung und woher wissen sie jetzt erst davon?


    Gruß

  • 1. Die Forderung beläuft sich auf rund 3000€
    2. Meine Ausbildungsförderung beläuft sich auf 840€ monatlich
    3. Die ARGE gab an das Sie die Information aus einer Überschneidungsmitteilung erhielten (was immer das ist?)

  • Hallo Frank 80!


    Die Rückforderung der ARGE kommt also dadurch zustande das Du mit der Leistungsbezieherin in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaf geführt wirst und diese demanch zuviel Leistungen bezogen hat?


    Wenn ja, sind denn die dem Sinn nach notwendigen Gegebenheiten durch euch grundsätzlich geprüft?


    Hatte gestern mal darauf hingewiesen das der eigentliche ALG II Bezieher ohne Ehelichung doch im Grunde nicht sicher sein kann das der Lebenspartner alle notwendigen Angaben macht und aus meiner sicht ist das ein wesentlicher Grund eben ein eheähnliches Verhältnis als nicht gegeben zu bewerten!


    Gruß

  • Ich denke, wenn du in das Widerspruchsverfahren gehst, hast du maximal Chancen den Baföghöchstsatz als anrechnungsfrei zugesprochen zu bekommen. Da müsstest du zwar immer noch etwas zurück zahlen aber lang nicht mehr soviel.


    Versuche vielleicht noch einmal einen Anwalt einzuschalten. Grunsätzlich wird es schwierig werden irgendeine Art von Förderung der öffentlichen Förderung durch das Bafögamt gleich zu stellen und dies als anrechnungsfrei durch zu bekommen. Wenn ihr allle Einkommensunterlagen und den Mietvertrag mit zum Amtsgericht nehmt und einen Beratungshilfeschein beantragt, wird die RA-Beratung etwas günstiger - vorrausgesetzt ihr habt Anspruch auf Beratungshilfe.


    Und noch etwas:


    "Werde den Stoß Papier dann am Montag abschicken. Hoffe die freuen sich auf die ausführliche Stellungnahme." - wenn dann persönlich hin und abgeben und schriftlich auf einer Kopie abstempeln lassen, das sie alles erhalten haben!



    Viel Glück