ziehe in 4 Monaten um, muss evtl vorher ALG II beantragen

  • Hallo!


    Ich studiere momentan noch, muss das Studium wohl aber aus finanziellen Gründen abbrechen. Nun hatte ich in Berlin studiert, habe meine Wohnung dort aber für ein Jahr untervermietet und bin nach Aachen gezogen, um meine Magisterarbeit zu schreiben, weil ich hier billiger leben konnte. D.h. im Moment lebe ich in Aachen, allerdings nur noch bis Juli.


    Ich hatte zwar einen Job als Webdesignerin in Aussicht, der zumindestens die Zeit bis Juli überbrückt hätte, nun hat sich das aber alles verzögert, weil der Verein für den ich arbeiten wollte noch auf Fördergelder zur Finanzierung wartet. D.h. wenn ich Pech habe müsste ich Arbeitslosengeld beantragen, und zwar schon vor Juli.


    Nach den Infos im Internet, kann mir ja der Umzug nicht verboten werden, solange ich ihn selber bezahle und die neue Miete nicht über der alten liegt. Aber was ist, wenn ich zB in eine Massnahme gesteckt werden sollte, die länger als Juli geht oder man mir sagt, dass ich ein Praktikum machen muss? Habe ich das Recht zu sagen, dass ich die erst später anfangen kann? Was "passiert" denn normalerweise so mit einem, wenn man nach dem Studium ALG II beantragt?


    Zweite Frage: Ich weiss von Bekannten, dass die in der Regel zwei Monate auf ihr erstes Geld gewartet haben. Ich habe aber keinen Dispokredit und nur 700 EUR erspartes... Wenn ich das jetzt ausgeben würde, um mich bis Juli über Wasser zu halten (vorausgesetzt ich finde zumindestens für zwei Monate noch nen Job, hab mich im Freibad beworben), hätte ich danach keinen Pfennig mehr... Wovon soll man denn dann leben in den zwei Monaten bis man Geld bekommt?


    Und wenn ich nach Berlin ziehe und dort sofort den Antrag stelle, wird mir das Geld dann auch für den gleichen Monat noch gezahlt?


    Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe und liebe Grüße


    jojo

  • Hallo JoJo,


    ich gehe mal davon aus, dass du in Aachen an der FH Design studierst.
    Die Arge wird dich als Designer sowiewo erst mal als Freiberufler führen. Darauf würde ich auch pochen wenn du Leistungen beantragst.
    Gerade wenn du nicht in irgendwelche Maßnahmen gesteckt werden willst die mit deinem Beruf nichts zu tun haben.
    In der Regel wird man dir eine Schonfrist zugestehen, vor allen wenn du kleine Anträge annimmst und ersichtlich wirst das du dich bemühst dich zu etablieren.


    ALG2 wird ab Datum der Beantragung gezahlt (Beginn der Bedürftigkeit) allerdings kannst du Leistungen nur in der Stadt beantragen in der du gemeldet bist.
    Wenn du jetzt nach Berlin ziehen willst und dort auch direkt Leistungen beantragen willst musst du such dort gemeldet sein.


    Auch wenn du angibst nach Berlin ziehen zu wollen, wird man dich an die Arge deines jetztigen Wohnortes verweisen.
    Ein Mietvertrag in der neuen Stadt ist auch nicht ausreichend sondern nur die Meldebescheinigung.


    Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel etwas länger, wenn du Mittellosigkeit nachweisen kannst und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hast kannst du einen Vorschuß beantragen.


    Es empfiehlt sich den Antrag möglichst früh einzureichen!

  • Hallo Salle!


    Danke für die Antwort:)


    Nein, ich studiere nicht an der FH Aachen sondern in Berlin Osteuropastudien und war nur für 1 Jahr nach Aachen gezogen. Das mit dem Webdesign habe ich mir selber beigebracht und neben dem Studium immer mal wieder Aufträge gemacht. Macht mir aber auch Spass. Kann ich mich also trotzdem als Freiberufler melden, wenn ich mir das selber beigebracht habe? Muss ich dazu nicht vorher "richtig" in dem Beruf gearbeitet haben? Mein letzter Auftrag ist schon wieder einige Zeit her. Ausserdem werde ich mein Studium in Berlin wohl nicht abschliessen, könnte das ein Grund sein mich in eine Massnahme zu stecken?


    Zweite Sache: Ich wollte ja nur für 1 Jahr in Aachen sein, d.h. mein jetziger Mietvertrag ist ohnehin bis Ende Juni befristet (wohne zur Untermiete, Vermieterin ist im Auslandssemester), d.h. ich müsste ohnehin umziehen, zumindestens innerhalb Aachens... Und ich habe noch einen Mietvertrag für eine Wohnung in Berlin, die ich zwar kündigen möchte, aber dazu muss ich ja auch nochmal zumindestens einen Monat dort leben um die Wohnung auszuräumen und zu renovieren. Bis Ende Juli hab ich da aber noch eine Untermieterin drin. Wäre das ein triftiger Grund beim AA warum ich im August nach Berlin ziehen muss? Ich muss ja meine Mietverträge erfüllen, sowohl hier als auch in Berlin.


    Dritte Frage: Ich wollte dann in Berlin in ein Sportinternat ziehen, so dass ich am frühen Morgen und späten Abend trainieren kann. (P.S.: Ist keine Ausbildung wo man irgendeinen Abschluss bekommt, also nicht als Schüler oder Student oder so was, sondern halt mein Hobby und ich hätte tagsüber auch Zeit zu arbeiten) Die Miete dort kostet 200, sind aber soweit ich weiss schon Nebnkosten enthalten. Meine jetzige Wohnung in Berlin kostet zwar nur 185 aber da kommen noch rund 35 EUR für Strom und Gas und die Kosten für Kohlen und Brennholz für den Ofen hinzu. Wie ist das denn gemeint, wenn gesagt wird, dass die neue Wohnung billiger sein muss als die bisherige, wenn man "auf eigene Faust" umzieht. Werden da die Nebenkosten mit eingerechnet oder nicht?


    Edit: Kann ich den Antrag in Berlin für August auch schon abgeben BEVOR ich dort hingezogen bin, damit die Bearbeitung nicht so ewig geht oder ist das nicht möglich?


    Ich weiss, ziemlich verzwickt alles aber ist leider so:(


    Liebe Grüße und Danke für die Hilfe,


    Julia

  • Hallo JoJo 27!


    AC ist ja nicht weit weg und in Heinsberg, dort gibt es Schöne & Schöne und dort werden über Maßnahmen Studierte in Praktika gebracht mit einem Stundenlohn von 7,50€ also mach Dich mal schlau, ist doch besseres Geld als es Normalsterblichen zuteil wird. Weis das weil ich mich ohne Studium ziemlich mit der 1€ Maßnahme über den Leisten gezogen fühlte und durch den Bekannten klare Zahlen auf dem Tisch bekommen hatte. Also es gibt doch Klassenunterschiede in Deutschland auchbei ARTZ IV.


    Gruß