Meldeaufforderung und Streik

  • Hallo,


    ich habe gestern einen interessanten Fall an meiner Hotline gehabt, wußte aber nicht so richtig eine Antwort. Vielleicht hat ja jemand von Euch eine Idee.


    Jemand hat für Mittwoch eine Aufforderung bekommen, sich in dem JobCenter zu melden. Derjenige hat kein Auto und kann nun wegen des Streiks der Verkehrsbetriebe nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Amt fahren. Seine telefonische Anfrage, ob er sich ein Taxi nehmen und die Fahrtkosten erstattet bekommt, wurde verneint, da der Streik "höhere Gewalt" sei, wofür nicht das Amt einzustehen habe. Gleichzeitig wurde ihm mit Sanktionen gedroht, wenn er zu dem Termin nicht erscheine. Würden die Straßenbahnen und Busse fahren, müßte er 9 Stationen fahren - also zum Laufen unzumutbar.


    Habt Ihr eine Idee, was ich demjenigen raten kann?


    Danke bereits im Voraus für Antworten.


    Gruß!

  • Hallo Hoppel
    Er muß auf jeden Fall den Termin wahrnehmen, wie, das ist ziemlich egal und wenn er sich ein Fahrrad leiht und radelt. Die Frage, ob Zumutbar oder nicht, dürfte hier kein Hinderungsgrund sein, da für jeden, der ALG 1 oder 2 bezieht die Mitwirkungspflichtg gilt.
    Gruß Steffi

  • Hallo,


    das sehe ich aber ganz anders.
    Wenn die Entfernung der Wohnung zur Arge so groß ist das im Regelfall eine Fahrkostenpauschale (Bahn) geltend gemacht werden könnte, ist die Unzumutbarkeit die Strecke per pedes zurück zu legen nachgewiesen.

  • Hallo !


    Da kann ich Salle nur zustimmen, denn auch die Zumutbarkeit der Wegstrecke wird von Faktoren abhängig gemacht, z.B. wenn eine Gehbehinderung vorliegt!


    gruß



    Ps.: Ausserdem sehe ich den Vorwurf der Mitwirkungspflicht entkräftet, da sich der Betroffene a) bereits rechtszeitig Telefonisch mit mit der ARGE in Verbindung gesetzt hat und b) auch den Bediensteten der ARGE durch Medienberichte die Problematik bekannt sein dürfte, ausserdem ist die ARGE kein Arbeitgeber und selbst die zeigen Verständnis für viele betroffene Beschäftigte!


    Aber ARGE ist halt Asoziales Richten Gegen Erwerbslose!

  • Hallo,


    ich habe mit der Senatsverwaltung und dem Jobcenter gesprochen und es wurde für den Einzelfall die Übernahme von Taxigebühren zugesichert. Allerdings haben beide Stellen darauf verwiesen, daß die S-Bahn fahre und somit durchaus auch mit den öffentlichen Verkrehsmittel und ggf. einem längeren Fußmarsch ein Termin wahrgenommen werden können. Immerhin müßten auch die Mitarbeiter der JobCenter trotz Streik erscheinen.


    Danke für Euere Gedanken.


    Gruß!