Hallo!
Ich bekomme Hartz4 und möchte mit meiner freundin zusammen ziehen.Meine Freundin studiert,kriegt Bafög+Kindergeld u. geht in den "Ferien" arbeiten.
Wenn wir "normal" zusammen ziehen würden,dann würde die Arge ja ihr verdientes Geld voll auf unsere Bedarfs- od. Eheähnliche Gemeinschaft anrechnen,oder?Wenn wir aber ne WG gründen würden,(logischerweise mit getrennten zimmern!) wäre das Geld was sie verdient, für mein Hartz4 völlig unerheblich,oder?
Wenn das so richtig ist,was muß man dann bei der Arge angeben,wenn man ne WG gründen will?
Wäre super wenn mir jemand schnell helfen könnte!
Mfg