Meine Lage ist folgendermassen:
Ich habe eine Sperrfrist bei ALG I für 12 Wochen wegen Eigenkündigung erhalten, dafür wurde mir ALG II bewilligt zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ich habe praktisch keine Rücklagen mehr), allerdings gleich auch nochmal um 30% gekürzt wegen Eigenschuld. Soweit so "schlecht" (immerhin kann ich jetzt wieder Rechnungen bezahlen).
Mein Problem ist: ich bin seit 1.2. arbeitslos gemeldet und hatte auf Anraten der Sachbearbeiterin bei der Arbeitslosenmeldung gleich bei der ALG II Stelle wegen einem Antrag nachgefragt. Dort wurde mir die Information gegeben, ich könne ALG II erst beantragen, wenn über meinen ALG I Antrag entschieden wäre - eine klare Falschinformation (weil mir eine Sperrfrist ja drohte). So habe ich halt gewartet und den Antrag erst 3 Wochen später eingereicht, nachdem ALG I mit Sperrfrist belegt wurde.
Nun will ich Widerspruch einlegen (gegen den Berechnungszeitraum, ich möchte ALG II korrekterweise ab 1.2. bekommen und nicht ab Antragstellung) - nur habe ich zwei Bescheide bekommen. Einmal den Bescheid über die Bewilligung und einmal den Bescheid über die Absenkung der Leistungen wegen Eigenverschulden. Für den eigentlichen Bewilligungsbescheid liegt aber keine Rechtsmittelbelehrung vor (also kann ich darauf auch keinen Widerspruch einlegen??), nur beim anderen Bescheid, aber dagegen möchte ich ja keinen Widerspruch einlegen.
Wer kann mir Rat geben? Kann ich gegen die Ansetzung des Berechnungszeitraums Widerspruch einlegen oder nicht? Gibt es da irgendeine Chance oder Erfahrungen? Wie sieht es eigentlich aus: kann ich im Zweifelsfalle gegen eine Mitarbeiterin der ARGE private Klage einreichen wegen Falschauskunft und dadurch folgender massiver finanzieller Einbussen (es dreht sich hier schließlich um ca. 500 Euro, die bei absoluter Mittellosigkeit keine Kleinigkeit sind)? Wie beweise ich das?
Danke für ein paar Hinweise.