Bildungsgutschein / Veränderte Bedingungen

  • Liebe Forengemeinde!


    Ich bin durch Zufall hier gelandet und benötige derzeit akute Hilfe... evtl. kann mir jemand einen "schnellen Tipp" geben. Für jegliche Rückmeldungen bin ich jedenfalls bereits jetzt dankbar.



    Zur Situation:


    Im Dez. 2007 habe ich einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit beantragt und bewilligt bekommen, die Bildungsmaßnahme läuft (bis Anfang April 2008).


    Da ich (noch) mit meiner (ehemaligen) Lebensabschnittgefährtin zusammen wohne, besteht kein Anspruch auf andere Sozialleistungen (ALG II), Anspruch auf Arbeitslosengeld I habe ich durch meine vorige Selbstständigkeit ebenfalls keine.


    Nun ist die Beziehung nach langer Zeit auseinander. Da ich nicht Mitmieter bin und Sie die Wohnung aufgrund von wohl angelaufenen Zahlungsrückständen beim Vermieter zügig räumen möchte, bleiben mir nur wenige Tage "meinen Platz zu räumen"...


    Ich würde also obdachlos werden. Bei Freunden/Familie unterzukommen ist zwar naheliegend, aber leider nicht möglich.



    Nun die Kernfrage: Wenn ich nun bei der ARGE oder dem Sozialamt (heißt das noch so?) auftauche und Hilfe zum Lebensunterhalt (erstes Gehalt würde erst im Mai 08, ein vollständiges im Juni 08 kommen) und ein Obdach benötige, könnte mir der Bildungsgutschein gestrichen werden?


    Es klingt zwar zunächst merkwürdig, jedoch wurde ich extra bei Bewilligung des Bildungsgutscheins (was auch super schnell und perfekt lief) darauf hingewiesen, dass ich (mir evtl. zustehende) Leistungen bei der ARGE beantragen könnte und dies nach Zuständigkeit nach Erteilung des BGS nicht mehr möglich wäre...



    Wie sieht es in diesem Fall aus? Ich will nun auf keinen Fall die Maßnahme kurz vorm Ende abbrechen und dmait einen sicheren Arbeitsplatz gefährden wollen ... dennoch benötige ich Obdach/finanz. Unterstützung.



    Kleine Frage am Rande: Wenn ich z.B. zum 10.04.08 meine Arbeit aufnehmen würde, aber erst im Juni 08 ein volles Gehalt zur Verfügung hätte... gibt es hier die Möglichkeit von "Überbrückungsgeld" o.ä. um ggf. Wohnraum oder den Lebensunterhalt zu finanzieren?!




    Oh wei - langer Text, ich hoffe damit kann jemand etwas anfangen und die wichtigsten Fakten sind enthalten. Nachfragen/Antworten freuen mich bereits jetzt... vielen Dank!

  • Ich denke mal, dass die Frage wohl zu fachspezifisch ist... morgen werde ich wohl die Fachstelle für Wohnungsnotfälle aufsuchen müssen... und hoffe einfach, dass mir dadurch beim BGS keine Nachteile enstehen.


    Sonst wäre die bewilligte Hilfe wohl umsonst ...... :(

  • Hallo,


    Zitat

    Wenn ich nun bei der ARGE oder dem Sozialamt (heißt das noch so?) auftauche und Hilfe zum Lebensunterhalt (erstes Gehalt würde erst im Mai 08, ein vollständiges im Juni 08 kommen) und ein Obdach benötige, könnte mir der Bildungsgutschein gestrichen werden?


    Der Bildungsgutschein hat nichts mit Ansprüchen auf ALG II zu tun. Insofern kann dieser auch nicht zurückgezogen werden, wenn ein Antrag auf ALG II gestellt wurde.


    Zitat

    Kleine Frage am Rande: Wenn ich z.B. zum 10.04.08 meine Arbeit aufnehmen würde, aber erst im Juni 08 ein volles Gehalt zur Verfügung hätte... gibt es hier die Möglichkeit von "Überbrückungsgeld" o.ä. um ggf. Wohnraum oder den Lebensunterhalt zu finanzieren?!


    Warum bekommst Du erst im Juni ein Gehalt?


    Ansonsten kannst Du einen Antrag auf ALG II auf Darlehensbasis stellen, sprich, die Leistungen mußt Du zurückzahlen.


    Zitat

    Ich denke mal, dass die Frage wohl zu fachspezifisch ist...


    Du hast die Frage gestern, am Sonnabend, um 23:35 gstellt. Heute ist Sonntag - und alle Leute im Forum machen ihre Arbeit in Ihrer Freizeit. Nun also auf sonst wie schnelle Antworten am Wochenende zu hoffen ist etwas lebensfremd...


    Gruß!

  • Hallo,


    vielen Dank für deine Antwort.



    Gerne möchte ich die Nachfragen beantworten:


    BGS / ALG II -> Komisch, mir wurde das mehrfach mitgeteilt und ich wurde gefragt, ob ich nicht doch lieber zur ARGE möchte und dort einen Antrag stellen wolle... dies habe ich damals verneint mit dem Zusammenhang, dass ich bis heute eh keinen Anspruch hätte...


    Gehalt: 10.04.08 -> Auszahlungen im Folgemonat zum 15. -> 2/3 Gehalt im Mai -> erstes volles im Juni...



    Sorry, ich habe meine Ergänzung nicht geschrieben, weil ich eine Antwort schnell erwartet hätte. Ich muss zugeben, insgeheim gehofft (und ja auch bekommen)... allerdings nur wg. meiner eigenen Dringlichkeit und der Erkenntnis, dass hier oft/schnell geholfen wird. Insofern war das kein "drängeln" und auch über das Angebot an sich bin ich froh. :)



    Lieben Dank...

  • Hallo,


    Zitat

    Komisch, mir wurde das mehrfach mitgeteilt und ich wurde gefragt, ob ich nicht doch lieber zur ARGE möchte und dort einen Antrag stellen wolle... dies habe ich damals verneint mit dem Zusammenhang, dass ich bis heute eh keinen Anspruch hätte...


    Wenn Dir der Bildungsgutschein vom Arbeitsamt zugesichert wurde, kann er Dir nicht entzogen werden, weil Du einen eventuellen Anspruch auf ALG II hast. Die Förderungen vom Arbeitsamt haben in diesem Fall nichts mit Ansprüchen gegenüber den ARGEN zu tun. Einziges denkbare Argument wäre höchstens, daß Du durch die Bildungsmaßnahme nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Ich sehe hier aber keine Probleme, da die Bildungsmaßnahme erstens einem Arbeitsverhältnis dienen soll und zweitens sowieso kurz vor dem Ende steht.


    Zitat

    Sorry, ich habe meine Ergänzung nicht geschrieben, weil ich eine Antwort schnell erwartet hätte.


    Na, dann ist ja gut :-))


    Gruß!

  • Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe. Ich hoffe, dass das die ARGE morgen genauso sieht und mir zudem wg. des dringenden Wohnraumbedarfs geholfen werden kann.


    Trennenungen sind also nichts feines... auch wenn sie manchmal ganz gut sind. Haiaiai...