die miete ist ca 40 euro zu hoch

  • hallo zusammen ich hoffe ihr könnt mir helfen also ich habe mich von meinem ex getrennt und musste aus seiner wohnung raus mietvertrag lief auf ihn so neben mir gibts noch meine 3 jährige tochter wir sind bei einem guten freund untergekommen der eine ein zimmer 40qu wohnung hat und uns quasi zur verfügung stellt ich könnte eine wohnung zum 1.5.08 beziehen genau im mass 60 qu 2 zimmer eine super wohnung problem ist sie ist so ca. 40 euro teurer als sie sein darf kann man das beim amt nicht regeln das die von dem lebensunterhalt den rest abziehn und auf die miete hauen damit ich endlich mit meiner tochter in eine anständige wohnung ziehn kann...???? ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen vielen dank im vorraus tamara

  • Hallo! ich weiss nur das bei einer Bekannten mit Kind die Wohnung ahnl. ist 450 warm plus Heizung! das aber in HH, ist überall anderst. sie sagen immer erst nein, vor allem wenn du irgent wie noch untergebracht bist. musst freundlichen Druck machen, bald obdachlos, Jugendamt um Hilfe, Kinderarzt!
    MfG

  • Hallo,


    viele Kommunen gewähren bei Alleinerziehenden mit Kind einen 10%-tigen Aufschlag zur angemessenen Miete. Ob das in Deiner Kommune der Fall ist, mußt Du selbst erfragen.


    Der wichtigere Paramter bei der Wohnung ist die Größe, weil hier aus verschiedenen Gründen härter sanktioniert wird als bei einer (geringfügigen) Mietüberschreitung. In Deinem Fall wird es wohl darauf hinauslaufen, daß Du die Differenz zwischen der angemessenen und der tatsächlichen Miete aus eigener Tasche bezahlen mußt.


    Ich würde mit Deinem Amt das Gespräch suchen, die Situation erklären und abwarten , wie dort entschieden wird - dabei würde ich aus praktischer Erfahrung auf irgendwelchen Druck bei dem Erstgespräch, wie ihn mein Vorredner empfiehlt, bewußt verzichten.


    janosh --> Mich regen diese Ratschläge a la "Druck machen" auf. Im vorliegenden Fall scheint es so zu sein, daß die Fragerin mit dem Amt noch nicht über die Situation gesprochen hat. Sie sollte erst mal abwarten, wie das Amt reagiert - dann kann sie immer noch "Druck machen". Deiner Empfehlung zu folgen kann auch bedeuten, die Fronten von vorherein zu verhärten. Aus meiner Praxiserfahrung heraus ist das jedoch oftmals vollkommen unnötig. Nur mal so als Gedankenanregung...


    Gruß!

  • Auch wenn du eine Regelung mit der Arge erwirken kannst, heißt das noch lange nicht das dem Umzug mit allen rechtlichen Ansprüchen zugestimmt wird.


    Anspruch auf eine Umzugskostenbeihilfe und einer Kautionsübernahme besteht in der Regel nur, wenn die Wohnung angemessen ist.
    Es kann also sein das die diese Hilfestellungen verwährt werden, wenn du diese Wohnung beziehst.
    Also dringend abklären!

  • Hallo tammy!


    Du musstets aus der Wohnung raus weil der Mietvertrag auf Deinen Mann lief!


    da kenne ich aber andere Varianten, Du und die Kinder (Tochter ) hätten trotzdem in der Wohnung verbleiben dürfen und Dein Mann hätte eine andere Wohnung suchen müssen, das ist nach meinem Wissenstand Gesetz und nicht wer den Mietvertrag unterschrieben hat, denn Dein Mann hat eine Fürsorge bzw. Unterhaltspflicht zunächst einmal für die Kinder aber auch für eine gewisse Zeit gegenüber der Ehefrau die Zuhause geblieben ist um die Kinder zu versorgen!


    Gruß

  • danke erstmal für die antworten auf die letzte muss ich sagen das kind ist nicht von diesem mann und wir waren auch nicht verheiratet zum glück ich habe mit meinem sachebarbeiter geredet und er meinte in anbetracht meiner situation wäre er wahrscheinlich bereit mir die zusage für diese wohnung zu geben. trotzdem vielen dank an euch