eheähnlich?

  • hallo, ich bin neu hier...


    .. vor einem monat zog ich mit meinem freund, den ich seit nem halben jahr kenne, zusammen... da bekam ich von der arge die aufforderung eine erklärung zu unseren lebensumständen abzugeben. da wir noch keine 12 monate zusammen wohnen und keine gemeinsamen kinder haben, widerlegte ich mit diesen gründen die vermutung der arge.


    heut kam ein weitere brief. meine ausführungen seien zur entscheidung des antrags auf fortzahlung nich ausreichend. es wird eine ausführliche schilderung über räumliche, wirtschaftliche trennung der gemeinschaft verlangt....


    ich weiß nciht was ich jetzt tun soll, ich meine, wir wohnen ja grad nen monat zusammen und als eheähnlich seh ich das nicht, auch wenn wir ein bett und die haushaltskasse teilen...


    könnt ihr mir weiterhelfen?


    danke schonmal im vorraus

  • (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


    1.
    länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen

  • Wenn ihr nur die Wohnung teilt und sonst eure finanziellen Mittel getrennt verwaltet kann das durchaus als Wohngemeinschaft gelten. Kinder sind keine da. Ein Jahr zusammen leben tut ihr auch nicht. Also teilt ihr Euch aus kostengründen eine Wohnung. So könnt ihr das auf jeden Fall anbringen.


    Gruß


    Wenn trotz aller Argumente von der Bedarfgemeinschaft ausgegangen wird - Widerspruch einlegen! Schriftlich vor Ablauf eines Monats nach Bescheid Erstellung!