Hallo, ich war mindestens 12 Monate nicht in einem Versicherungspflichverhältnis gestanden und hab daher keine neue Anwartschaft erworben. §§ 117 ,123, 124 Drittes Buch Sozialgesetz (SGB III)
so lautet die begründung. Meine Frage: Steht mir dan überhaubt (evtl.) HARTZ 4 oder Sozialhilfe noch zu?
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Hallo,
vom Grundsatz her hast Du einen Anspruch auf ALG II oder Sozialhilfe..
Ob Du aber tatsächlich einen Anspruch auf einer der beiden Sozialleistungen hast, kann ich auf Grund Deiner sehr ausführlichen Darstellung nicht sagen.
Gruß!
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Für ALG II ist es nicht erforderlich, dass vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde. Daher könnte Anspruch auf ALG II bestehen.
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Hallo Idontnow!
Schau mal unter Tatjana 11 ! hat lange gedauert aber .....:!
Gruß
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