Umziehen? Aber wie?

  • Hallo,
    ich bin noch ganz neu hier in diesem Forum und bin sehr froh, dass es soetwas gibt.


    Ich habe mal eine Frage. Wir (mein Ehemann und ich) wohnen mit unseren beiden Kindern (2Jahre und 5Monate) in einer 2 Zi-Wohnung auf 49qm. Ich bekomme seit der Geburt der Großen ALG II. Mein Mann seit 1Jahr, er ist zwar auf Arbeitssuche, aber es ist nicht so leicht...naja ihr kennt das sicher. Ich kann momentan aufgrund dem Baby noch nicht arbeiten gehen, auch sieht es mit Kindergarten (ich habe bei 15Kindergärten eine Voranmeldung abgegeben und man sagte mir, dass ich mir für dieses Jahr überhaupt keine Chancen ausrechnen soll, wenn dann erst ab Sept. 2009!!!) und Krippe in München nicht so rosig aus!


    Leider ist unsere Wohnung mittlerweile sehr klein und nun meine Frage: Dürfen wir trotz ALG II umziehen? Wie geht man vor? Dürfen wir uns selbst eine Wohnung suchen oder muss ich einen Umsetzungsantrag beim Wohnungsamt stellen? Brauchen wir eine Genehmigung? Wie groß darf die Wohnung sein und wieviel darf sie kosten? Und was ist mit den Umzugskosten selbst?


    Unseren aktuellen Mietvertrag habe ich damals für 3 Jahre unterschrieben, also eigentlich bin Januar 2009! Müssen wir bis dahin wirklich auf 49qm leben?



    Ich danke Euch schon mal im Voraus für die Antworten und TIpps!
    Grüße,
    sweet_skibby

  • Hallo,


    Zitat

    Dürfen wir trotz ALG II umziehen?


    Nein. Ihr braucht die VORHERIGE Genehmigung des Amtes.


    Zitat

    Wie groß darf die Wohnung sein und wieviel darf sie kosten?


    In München darf die Wohnung für 4 Personen max. 90 qm groß sein. Wurde das Haus bis 31.12.1966 gebaut, habt Ihr einen Höchtsatz von 711,90 €, bei Baujahr von 1967 bis 1977 753,70 € und ab 1978 837,50 €.


    Zitat

    Und was ist mit den Umzugskosten selbst?


    Das Amt kann die Kosten übernehmen, Du hast aber keinen Rechtsanspruch darauf.


    Zitat

    Unseren aktuellen Mietvertrag habe ich damals für 3 Jahre unterschrieben, also eigentlich bin Januar 2009! Müssen wir bis dahin wirklich auf 49qm leben?


    Deinen Mietvertrag und die dort enthaltenen Kündigungsklauseln kann ich trotz der technischen Fortschritte im Internet nicht lesen. Bleibt Dir also nur übrig, selbst nachzusehen...


    Gruß!

  • "Unseren aktuellen Mietvertrag habe ich damals für 3 Jahre unterschrieben, also eigentlich bin Januar 2009! Müssen wir bis dahin wirklich auf 49qm leben?"


    Das ist eine mietrechtliche Frage. Du müsstest zumimdest den kompletten Text der Klausel hier posten. Ohne können wir nichts dazu sagen.

  • Hallo sweet skibby!


    Verträge sind dazu da das sie eingehalten werden! Wer also einen Mietvertrag für die Dauer von 3 Jahren unterschreibt sollte auch sicherstellen können das er die Leistungen für diese Zeit zur Verfügung hat.


    Ohne wenn und aber könnte der Vermieter darauf bestehen das diese Leistungen zunächst einmal erbracht werden.


    Ich denke allerdings das Ihr auch eine Kaution erbracht habt und das im Vertrag auch soetwas wie Nachfolgeschaft geregelt ist.


    Ich denke bevor ein Vermieter überhaupt kein Geld sieht, gibt er den Vertrag vielleicht gegen die Einbehaltung einer Kaution ect. frei. Müssen tut er das jedenfalls nicht und wenn er weis das Ihr ALG II bekommt ist ihm auch klar das Ihr einen Mietanteil erhaltet.



    Dies ist das eine Problem und das andere ist die ARGE, wo die Fallmanager auch lesen können und eine Kopie des Mietvertrages besitzen die doch sicherlich auch.


    Also ich denke es wird sehr schwer gegen beide Seiten zu Felde zu ziehen und erfolgreich zu sein!


    gruß