Umzugskosten

  • Hallo erstmal!
    Ich habe folgendes Problem..ich habe über das hiesige Landratsamt eine Notwendigkeitsbescheinung zum Umzug erhalten.Der Umzug erfolgt auf Grund dessen der Erkrankung meiner Tochter.Neue Wohnung habe ich schon.Nun geht es um die Umzugskosten.Meine Sachbearbeiterin sagte mir,dass das Amt die Umzugskosten übernimmt.Ich bin Alleinerziehend und von daher auch auf mich selbst gestellt.Meine Frage nun..ist es richtig,dass das Amt mir nur den LKW bezahlt oder habe ich als Alleinerziehende den Anspruch auf Vollservice bzw. auf Möbelpacker und wenn ja wie beantrage ich das?
    Wäre nett wenn mir auf diese Frage wer Antwort geben könnte..


    Lieben Gruss aus dem Schwarzwald


    Manu

  • Hallo,


    Ein Umzug sollte weitestgehend in Selbsthilfe oder durch Inanspruchnahme privater Hilfeleistungen organisiert und durchgeführt werden. In diesem Fall gehören zu den notwendigen Umzugskosten die marktüblichen Kosten für ein Mietfahrzeug und Umzugskartons sowie eine Pauschale für die Beköstigung mithelfender Familienangehöriger oder Bekannter in Höhe von jeweils 20,00 Euro.


    Kann ein Umzug nicht eigenständig realisiert werden, können auch die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden. Hierbei ist die Vorlage von mindestens 3 Kostenvoranschlägen von Umzugsunternehmen erforderlich. Sofern die Leistungsinhalte vergleichbar sind, ist dem günstigsten Angebot der Vorzug zu geben.


    Gruß!