als jugendliche anspruch auf staatliche unterstützung?

  • hallo liebe mitbenutzer,


    ich bin 17 aber noch diesen monat 18 jahre jung und habe ab april vorerst keine möglichkeit mehr, meinen lebensunterhalt selbst zu bestreiten und würde daher gerne wissen,ob mir eine staatliche unterstützung zusteht.


    mein problem ist folgendes:
    ich bin mit 14 jahren aus schwerwiegenden familiären problemen zu meinem damaligen freund gezogen, dieser verdiente genug geld, sodass kein eigenes einkommen von nöten war. nach ca. 1 1/2 jahren ging die beziehung in die brüche und ich war gezwungen ins elternhaus zurückzukehren. dort stellte sich aber sehr schnell heraus,dass die internen konflikte zunehmends schlimmer wurden, worauf ein erziehungsberater eingeschaltet wurde. schon in wenigen gesprächen mit beiden parteien wurde klar,dass ein zusammenleben nicht möglich ist, was der berater auch mit einem offiziellen schreiben bestätigte. da man jedoch das jugendamt weitgehenst aus dem spiel halten wollte, wurde eine kompromisslösung gefunden, die so aussah,dass ich mir eine eigene wohnung suchte, die ich von meinem kindergeld zahlte und meine eltern im gegenzug für lebensmittel sorgten. durch differenzen mit meinem mitbewohner wohnte ich dort nur zwei monate und kam danach für ca. 4 monate kostenlos bei einem bekannten unter. seit dem 1.7.07 beziehe ich mit einer freundin wieder eine eigene wohnung,die ich anfangs mit kindergeld und einem kleinen nebenjob finanzierte. am 1.10.07 habe ich dann ein bezahltes langzeitpraktikum begonnen, wodurch ich die wohnung problemlos halten konnte. vor einer woche wurde ich nun aber gekündigt und da ich ja diesen monat noch 18 werde, fällt ab april ja dann auch noch das kindergeld weg. meine eltern sind allerdings nicht imstande mir mehr als die wöchentlichen lebensmittelrationen zu zahlen (vater gerade arbeitslos geworden,mutter als tagesmutter tätig und meine 2 geschwister - 1 und 11 jahre alt - müssen auch versorgt werden). hinzu kommt, dass mein altes zimmer nun auch der neue arbeitsplatz meiner mutter ist.


    meine frage ist nun: habe ich aufgrund der gegebenen umstände anspruch auch staatliche hilfe (mietübernahme würde ja vorerst reichen) oder wäre ich tatsächlich gezwungen wieder bei meinen eltern einzuziehen?


    ich hoffe,ihr könnt mir helfen!


    schon jetzt vielen dank und einen schönen abend!

  • Hallo,


    Du gehörst der Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern an und bist erst einmal nicht berechtigt, ALG II zu beantragen.


    Dennoch kannst Du bei dem für das ALG II zuständige Amt einen Antrag auf ALG II stellen mit dem Verweis auf die familiäre Situation. Allerdings dürfte sich das Raushalten des Jugendamtes dabei als kurzssichtig erweisen und das ganze erschweren.


    Gruß!