unbewohntes Abrißgrundstück ALG II

  • Hallo,
    wer kann helfen?
    Mein Mann 59 Jahre alt muß in den nächsten Tagen ALG II beantragen.
    Jetzt zum wesentlichen.
    Mein Mann hat ein Grundstück mit einem baufälligem Haus.
    Dort sind wir auch gemeldet.


    Als mein Mann Arbeitslos wurde mußten wir unsere Mietwohnung aus Kostengründen aufgeben und wohnen und wohnten seitdem in verschiedenen Ferienwohnungen. Hierrüber haben wir keinen Mietvertrag, da Ferienwohnung.


    Unsere Frage ist:
    Soll mein Mann beim ALG II angeben, das wir in der Ferieinwohnung leben und ein Grundstück zum Verkauf haben. Wahrscheinlcih müßten wir den Wohnsitz ummelden und da spielt der Ferienwohnungsbesitzer nicht mit, oder
    soll er den angeben das in in seinem eigenen Haus wohnt. (natürlich ohne zu sagen das es Abbruchreif ist).


    Ich nehme an, wenn er mitteilt das er nicht in seinem Haus wohnt, bekonmt er kein ALG II.


    Wir versuchten alles nicht in ALG zu kommen. Für Rente ist er ein Jahr zu jung.


    Obwohl er seinen Beruf mit körperlicher Arbeit nicht mehr ausüben kann hat ihn die KK gesund geschrieben. Lt. Orthopäde war er erstmal noch von Jan. 08 bis April krankgeschrieben.


    Kann jemand helfen. Es eilt.
    Danke
    St75

  • Hallo,


    Zitat

    Ich nehme an, wenn er mitteilt das er nicht in seinem Haus wohnt, bekonmt er kein ALG II.


    Das ist richtig. Nicht richtig wäre es allerdings auch, den Besitz des Hauses nicht anzugeben. Die Ämter gleichen die Daten mit anderen Behörden und Institutionen ab und früher oder später wird das Vermögen (also das Grundstück) dem Amt bekannt. Dann aber habt Ihr ernsthafte Sorgen.


    Allerdings hätte auch der Weg, einfach zu behaupten, man wohne in dem eigenen Haus, seine Tücken. Immer mehr Kommunen kontrollieren mit Außendienstmitarbeitern die Angaben (von dem Problem der Erreichbarkeit mal ganz abgesehen).


    Gruß!

  • Hallo st 75!


    Angeben solltet Ihr das und Euch dann nach der besagten, seit dem 16.01.2008 beschlossenen und zum 01.01.2008 rückwirkend in Kraft getreten 58 - Regelung ausführlich beraten lassen.


    Seit Ihr sicher das ihr nicht weiter Anspruch auf ALG I habt? Wollte das nur mal anmerken und vielleicht drauf aufmerksam machen!


    Gruß

  • Danke für alle beiden Antworten.


    Telefonisch wurde uns mitgeteilt, daß mein Mann keinen Anspruch auf die neue 58 Regelung hat, da er zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit noch keine 58 Jahre alt war.


    Heute auf dem Amt hat sich herausgestellt das er noch 6 weitere Monate ALG I erhält.
    "Gott sei Dank".


    Bei der Arbeitsgemeinschaft waren wir vorher. Haben alles wahrheitsgemäß berichtet.
    ALG II würde er als Darlehen erhalten, da wir seit 1 Jahr vorhaben das Grundstück zu verkaufen.


    Bei der Krankenkasse werden wir Widerspruch gegen die Gesundschreibung einreichen.


    Somit hat sich erst einmal alles zum Guten gewendet.


    Nochmals vielen Dank