Servus miteinander,habe da mal ne frage, war bist 9/07 hartz 4 empänger dann ist es ausgelaufen und ich hatte keinen neuen antrag gestellt.
War nur auf 400 € basis angestellt,nicht kv, jetzt habe ich einen neu antrag gestellt,29.02.08 sthet auf meinem antrag
So jetzt meine frage, bin ich dann schon automatisch kv (gesetzlich ) oder erst bei bescheid, dass mir leistungen gezahlt werden...?
Sag schon mal danke im voraus,und ich habe 4 seiten durchgeschaut und habe dazu kein thema hier im forum gefunden, habe mir dann erlaubt nen neuen fred zu öffnen,
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Hallo,
wenn der Bescheid postiv ist und Du ALG II erhälst, werden die Beiträge für die KV ab dem Tag der Antragstellung übernommen.
Der Antrag selbst bedeutet nicht, daß die Beiträge gezahlt werden.
Gruß!
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