Aaalso, ich habe im Oktober07 angefangen zu studieren. Vorher bekam ich, wie mein Freund auch,
H4. Als ich meinen Studienplatz bekam, hab ich das dem Amt sofort mitgeteilt und auch gleich den Antrag für Bafög gestellt(wie mein Berater mir dann auch sofort sagte). Nun hat das Amt mich aber noch bis Januar miteingerechnet, sogar im neuen Bescheid. Erst ende Januar kam dann ein Schreiben, das sie den Bescheid zurücknehmen und für meinen Freund neu berechnen und ich eben nichts mehr kriege. Etwas anderes gab es bisher nicht. Ich hatte eigentlich gedacht, das sie nachhaken, ob ich Bafög bekomme oder nicht (da es ja angerechnet wird).
Nun ist das mit meinem Bafög so, das es da Schwierigkeiten gibt und daher noch keines erhalten habe, ausser 2 Vorschüsse von 360€. Im April, so sagte man mir, bekäme ich dann bis Oktober rückwirkend mein Bafög und den Bescheid dazu. Jetzt frage ich mich, ob da das Amt eine Rückzahlung fordern wird.
Ich bin etwas hin und hergerissen, ob ich den Bescheid überhaupt vorlegen soll, da er einerseits ja gar nicht gefordert wurde, andererseits man ja immer über Veränderungen informieren muss.
Weiterhin, kann ich ja nichts dafür, wenn die so spät auf die Idee kommen, das ich doch studiere und deswegen keinen Anspruch mehr habe. Würde sich dann bei einer Vorderung ein Wiederspruch lohnen?
Gruß Dori