hallo,
ich weiß nicht zu welchem thema ich genau gehöre,
ich bin 25 Jahre alt und lebe seit letztem April mit meinem 24 Jahre alten Freund gemeinsam in einer kleinen Wohnung.
Ich mache gerade meine zweite Berufsausbildung an einer Berufsfachschule und bin in diesem Jahr fertig, mein freund ist seit ca. 1 Jahr arbeitssuchend, konnte aber jetzt übers AA seinen LKW- Führerschein machen und hat den auch nun.
Ich bekomme aufgrund des Einkommens meiner Eltern kein bafög, obwohl ich nicht mehr zuhause wohne und auch während meiner ersten ausbildung nicht zuuhause gewohnt habe, zudem ist der ort unserer gemeinsamen wohnung 20 km näher an dem ort meiner ausbildungsstätte als der meiner eltern.
egal, kann ja sein, gut und schön!
da ich aber seit dem ich 25 bin auch noch meine krankenversicherung selbst bezahlen muss, ich einen pkw brauche, da es keine öffentlichenverkehrsmittel zu meinem ausbildungsort gibt, ich miete zahlen muss und mein freund eben nur noch diesen monat alg 1 bekommt, sah ich mich gezwungen hartz 4 zu beantragen.
auf dem aa wurde mir dann bei der abgabe des antrages gesagt, dass man wenn man kein bafög bekommt auch keinen hartz 4 anspruch hat! stimmt das?
außerdem sagte die nette dame zu mir, dass ich mit meinem freund eine bedarfsgemeinschaft bilde, gleichzeitig ist er aber ein kind dass in meinem haushalt wohnt, weil er noch keine 25 ist und somit müsste in die berechnung des hartz 4 antrags das einkommen seiner eltern einfließen, wenn das hoch genug wäre bekommen wir nix, auch nicht wenn wir beide 0 € einkommen haben!!!!
das kann doch alles nicht sein!!!
ist kompliziert, ich weiß, aber ich will doch nicht weiter als meine ausbildung zu beenden ohne mich verschulden zu müssen und mit 25 noch bei meinen eltern betteln zu müssen!! geschweigedenn bei den eltern meines freundes!!! kennt sich da jemand aus??
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Hallo,
Zitatdass man wenn man kein bafög bekommt auch keinen hartz 4 anspruch hat! stimmt das?
Jein. Auch wenn man BafÖG bekommt, hat man keinen Anspruch auf ALG II. Gemeint war eher die sogenannte Mietbeihilfe, die man tatsächlich nur dann bekommt, wenn auch BAföG gezahlt wird.
Zitataußerdem sagte die nette dame zu mir, dass ich mit meinem freund eine bedarfsgemeinschaft bilde, gleichzeitig ist er aber ein kind dass in meinem haushalt wohnt, weil er noch keine 25 ist und somit müsste in die berechnung des hartz 4 antrags das einkommen seiner eltern einfließen, wenn das hoch genug wäre bekommen wir nix, auch nicht wenn wir beide 0 € einkommen haben!!!!
Diese Auskunft ist falsch, da Ihr eine egene Bedarfsgemeinschaft bildet. Dein Freund kann also durchaus ALG II beziehen, allerdings bekommt er dann, weil er mit Dir zusammenwohnt, nur einen Regelsatz von 312 € und auch nur die Hälfte der Miete angerechnet.
Gruß!
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Hallo quenni!
Sehe es so wie Hoppel, es besteht nach meiner Auffassung sehr wohl ein Anspruch auf ALG II wobei ein Kriterium nicht ausser acht gelassen werden sollte. Grundsätzlich besteht nach einer Ausbildung kein Anspruch auf förderung einer weiteren Ausbildung, abgesehen von Ausnahmen.
Da diese Frage des öfteren im Forum aufgetauch ist wäre es nett wenn Du Dein Wissen diesbezüglich, den anderen mitteilen könntest, das könnte sehr hilfreich sein!
Ansonsten sehe ich das wie bereits dargelegt!
Gruß
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