Die Situation ist folgende:
Durch die überraschande Schwangerschaft meiner Freundin bin ich in die Wohngemeinschagt gezogen (offiziell gemeldet seit 29.2.08) in der sie schon länger lebt da uns einige 100Km getrennt haben und ich die Schwangerschaftszeit mit ihr verbringen möchte bzw. da wir uns in ihrer Heimatstadt in den nächsten Monaten eine eigene Wohnung suchen werden/müssen.
Nun möchte ich ALG2 beantragen da ich für die nächsten Monate keine feste Arbeitsstelle habe.
Da ich noch unter 25 Jahren bin, schwebe ich momentan sowieso noch im unklaren ob ich Anspruch auf das ALG2 erheben kann bzw. auf meine momentanen Mietkosten usw.
Meine größte Angst ist aber das unsere Lebenssituation als eheähnliche Gemeinschaft angesehen wird, da wir zusammen ein Kind erwarten.
Habe ich überhaupt Ansprüche auf ALG2, sind meine Eltern verpflichtet für mich aufzukommen, wird ihr Gehalt angerechnet da wir in eine BG leben?
Ich weiß das sind viele Fragen daher schonmal danke für das Durchlesen und ich freue mich über Antworten.
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Hallo,
du wirst mit deiner Freundin und dem Kind trotz deines Alters in einer eigenen Wohnung leben können.
Ob einem Zusammnzug bereits vor der Geburt des Kindes stattgegeben wird ist aber fraglich, da sie momentan noch in einer WG lebt.
Wann der Umzug in eine neue Wohnung erfolgen kann muss mit der Arge abgeklärt werden.
Natürlich bildest du mit der Mutter deines Kindes automatisch ein BG und bist diesen auch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.Auch wenn ihr nicht zusammen lebt bist du der Mutter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, auch ohne Trauschein zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
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