Termin verpasst - Rückwirkende Zahlung hinfällig?

  • Hallo liebes Forum!


    Ich habe ein Problem. Und zwar habe ich gerade mit meinem Sachbearbeiter vom Sozialamt telefoniert. Aber stopp. Ich fange von ganz vorne an.


    Ich bin im Januar 25 geworden und wohne noch bei meinen Eltern.


    Habe am 27. Januar einen Antrag auf Hartz IV ausgefüllt uns an die Stadt geschickt. Darauf hin bekam ich einen Termin zum 7.2. und die Aufforderung eine Menge weiterer Dinge zu besorgen. (U.a. viel über meine Eltern. Ich dachte ab 25. interessieren die nicht mehr? Aber egal. Das Problem liegt woanders...)


    Ich musste also jede Menge Zeug über meine Eltern zusammentragen. Da mein Vater unter schweren Depressionen leidet und seit 10 Tagen in Kur ist, gab es einige Probleme diese Formulare von ihm ausgefüllt wieder zu bekommen. So kam's dann dazu, das ich den Termin am 7.2. verpasst habe und mich auch leider nicht abgemeldet hatte.


    Jetzt wo ich alles zusammen habe, habe ich angerufen (heute am 29. Februar) und der Sachbearbeiter sagte mir, dass das Antragsdatum nun hinfällig sei und ich keine rückwirkende Auszahlung erwarten kann.


    Nun habe ich mir allerdings schon Geld leihen müssen, dass ich zurückzahlen muss. Ist das rechtens was er gesagt hat? Ich ging fest davon aus, dass das Datum auf dem Antrag entscheidend ist.


    Würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt, da ich am Mittwoch (in 5 Tagen) dort vorsprechen soll.


    Beste Grüße und Danke


    Chris

  • Hallo Chris


    warst du bei Antragstellung noch 24, vielleicht könnte das ein Grund sein, warum die ARGE Infos über deine Eltern wollte.
    Das mit der Frist ist legitim, da du deiner Pflicht als Antragssteller nicht nach gekommen bist, dich dann und dann zu melden.

  • Nein ich bin seit dem 14. Januar 25 Jahre alt. Den Antrag hab ich erst Ende Januar abgegeben.


    Also wer sich nicht entschuldigt und nen Termin platzen lässt, hat keine Chance darauf, dass ab dem Tag der Antragstellung bezahlt wird?


    Vielleicht liegt das mit den Eltern daran, dass ich hier noch wohne?

  • Es kann Willkür sein, was bei den Sachbearbeitern eine beliebte Krankheit ist. Normal wird ab dem Datum gezahlt, welches auf dem Antrag steht. Also müßte es eine Rückwirkende Zahlung geben. Aber da sich die meisten Sachbearbeiter dermaßen anstellen, als sei es deren Geld, über das sie da nun verfügen, ist es doch kein Wunder, das dieser Spruch kam.

  • Da ich einige Rechungen bezahlen muss und mir Geld geliehen habe um die Zeit zu überbrücken, würde ich hier schon gern rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen. Weiß denn jemand wie der Gesetzestext genau lautet und ob ein verpasster (unentschuldigt einfach nicht wahrgenommener) Termin diese Regelung hinfällig werden lässt?


    Willkür muss man sich ja nicht gefallen lassen.


    Wenn ich mein erstes Hartz IV zum 1. März bekomme, dann bleiben mir davon 50 oder 100 Euro, weil ich (aufgrund der oben beschriebenen Regelung) davon ausgegangen bin, es sei okay mir Geld fürs Einkaufen zu leihen. Das Geld muss so schnell wie möglich bezahlt werden.

  • Hallo Niedersachesen 25!


    Nichts ist Willkür und leider ist die ARGE auch im Recht!


    Warum ? ...bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres - also wenn Du 26 wirst sind diese Angaben Pflicht!


    Warum ? Weil bis zu diesem Datum auch Ansprüche von Eltern hinsichtlich Kindergeld ect. gestellt werden können, sofern Du noch in der Ausbildung bist ect.


    Sei froh, das Du nicht noch eine sanktion erhältst, denn nach SGB II 3 14 oder 16 bist Du Deiner Mitwirkunkspflicht nicht nachgekommen ( nicht zum vereinbarten Termin erschienen ) . Du erhälst somit die Leistungen ab dem Zeitpunkt der Vorsprache bei Deinem Fallmanager und da kannst Du jeder Zeit vorsprechen. Wenn dieser Termine vergibt gilt der Tag an dem Du den neuen Termin genannt bekommst als Antragsdatum, weil Dir durch die Verzögerung der Bearbeitung durch den Fallmanager kein Nachteil entstehen darf.


    Eine Sanktion hätte zur Folge das 3 Monate die Leistungen des Regelsatzes um 30% gekürzt werden als 104€ weniger gezahlt werden.


    Hoffe das hilft Dir trotzdem weiter!


    Gruß

  • SCHE...SE!


    Ich hab den Spruch unterm Brief zwar wahrgenommen, bin aber davon ausgegangen, dass das ne allgemeine Sache für später ist, wenn ich Hartz IV erhalte. Wusste nich, dass man mir schon was kürzen kann, was ich noch garnicht kriege.


    Aber was solls. Recht ist Recht und das macht auch Sinn. Muss ich durch.


    Danke für die schnelle Hilfe, ihr seid Super!


    Chris