Gemeinschaft - 18 u. 25 - muss Sie ausziehen?

  • Hallo zusammen,


    meine Lebensgefährtin und ich wohnen zusammen in einer Wohnung (53m²) und nun verlässt sie die Schule, da sie diese nicht schaffen würde.


    Unser Problem: bis jetzt haben Ihr die Eltern freiwillig (!) einen Unterhaltsbetrag von 200 Euro gezahlt (ihr steht auf jedenfall mehr zu, aber bis jetzt wollten wir keinen Anwalt o.ä. einschalten, da das Verhältnis bis dato recht gut war). Jetzt wo meine Freundin allerdings die Schule verlassen möchte, drohen die Eltern damit, keinen Unterhalt mehr zu zahlen... Das würde ein gewaltiges Loch in unsere ohnehin schmale Haushaltskasse reißen.


    Die Problematik: Sie ist unter 25 Jahre alt (18) und ich bin Selbstständig mit Unterstützung durch das JobCenter (Einstiegsgeld).


    Muss sie nun ausziehen, wenn Sie ALG2 / Hartz4 beantragt? Steht ihr überhaupt etwas zu? Wie soll es nur weitergehen?


    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.


    Viele Grüße
    MrM

  • Wenn sie unter 25 Jahre alt ist, braucht sie für einen Umzug die Genehmigung der Arge. Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, will sie aber nicht umziehen.
    Wenn sie ALG 2 beantragt, wird die Arge Unterhaltsansprüche gegen die Eltern prüfen.

  • Hallo,


    den Eltern steht es aber in jedem Fall frei (wenn die Tochter weder eine Schule besucht oder eine Ausbildung macht) mögliche Unterhaltsansprüche auch in Form von Kost und Logi zu gewähren. Das heißt die Eltern sind nicht verpflichtet für die Unterbringung in einer eigenen Wohnung zu zahlen sofern ein Rückzug in den elterlichen Haushalt möglich ist.