Meine Schwester (49) ist Schwerbehindert, sie erhält 216,- Euro im Monat. Gibt es denn da noch
Leistungen oder Anspüche welche die Frau stellen kann? Kann mir da jemand helfen?
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Die Angaben reichen nicht aus. Von wem bzw. wofür erhält sie die 216 EUR. Kann sie noch arbeiten? Wie sind ihre Lebensumstände?
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Hallo, bin erst jetzt auf dieses Forum gestossen. Weil ich eine erwachsene schwerbehinderte Tochter habe, für die ich alle Ansprüche durchsetzen muss/te, will ich hierzu mal was schreiben.
Wenn deine Schwester schwerbehindert gemäß SGB XII ist, steht ihr Grundsicherung zu. Diese stellt man beim Sozialamt. Erkundigt euch mal dort. 216 Euro sind definitiv zu wenig!
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Hallo Volker !
Da Du von Schwester schreibst, und Deine Altersangabe darauf schließen lässt das Deine Schwester nicht unter 26 ist denke ich mal das Mehr Leistungen gezahlt werden müssten, allerdings wenn sie in einer Einrichtung untergebracht ist und auch dort Verpflegungsmöglichkeiten gegeben sind kann es sich ja um einen Restanspruch aus dem Regelsatz handeln!
Du müsstest diesbezüglich genauere Auskunft geben.
Gruß
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Hallo
Die Regelungen für behinderte Menschen und Zuschüsse, wie z.B. fahren zu Rehabilitationsmaßnahmen regelt das SGB 9 ->
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/
LG Tina
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