hat wirklich werdene junge Mutter kein Anspruch auf Leistungen?

  • Hallo Forum,


    ich werde am 30.06.2008 meine Tochter gebären (Als Alleinerziehende junge Mutter). Ich bin z.Z. berufstätig und erhalte ca.1100 Euro netto. War beim AREG (Arbeitsamt) und wollte Baby-Erst-Ausstattung beantragen. Es wurde mir gesagt, dass ich kein Anspruch auf irgendeine Leistung habe und daher werde ich keinerlei Unterstützung bekomme . Der Vater des Kindes kann mich auch nicht unterstützen, da er selbst Sozialhilfe erhält. Ferner werde ich von meiner jetzigen 40 qm Wohnung in einer 65 qm Wohnung umziehe. Das ist mein Input und hoffe, dass Ihr mich beraten könnt.


    Frage: 1:Wo soll ich überhauptwas beantragen?
    2: Welche Unterstützungen kann ich erwarten?
    3: Welche Rechte habe ich überhaupt?



    Danke im voraus!

  • Hallo und Herzlichen Glückwunsch zum baldigen Nachwuchs.
    Leider kann ich Dir nicht sagen, welche Rechte Du hast.
    Möglich, dass Du noch finazielle Unterstützung von der "Mutter und Kind" Stiftung erhälst.
    Ein Antrag sollte vor Geburt gestellt werden.
    Wünsche Dir alles Gute.


    Bundestiftung "Mutter und Kind"
    Um werdenden Müttern, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, zu helfen, hat der Bundestag das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beschlossen. Zweck der Stiftung ist es, Mittel zur Verfügung zu stellen, um werdenden Müttern in Not- und Konfliktsituationen durch finanzielle Unterstützung die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Voraussetzung ist, dass Hilfe durch andere Sozialleistungen wie z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Unterhaltsvorschußkasse nicht möglich ist, nicht ausreicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Die Leistungen aus der Stiftung dürfen nicht auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und -hilfe, Kindergeld, Wohngeld und andere soziale Leistungen angerechnet werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Mittel.


    Werdende Mütter erhalten zum Beispiel Unterstützung bei der Haushaltsführung und der Betreuung des Kindes sowie finanzielle Hilfen für Umstandskleidung und die Erstausstattung des Babys.


    Unterstützung durch die Stiftung könnt Ihr bei vielen Beratungsstellen (z.B. Sozialdienste der Kirchen, Caritas, Pro Familia) beantragen."

  • Hallo musche kutschulu!


    Denken! Bitte immer erst Denken bevor man sich aufregt!


    gegenwärtig hast Du 1100€ NETTO - ?!? Hallo weist Du was andere hier haben ?


    Gegenwärtig steht Dir kein HARTZ IV zu und Du bist zwar schon Mutter aber für einen Angestellten der ARGE ist das Kind noch nicht da!!!!!!!


    Wenn am Tag der Geburt, oder Tage zuvor Deine Einnahmen so knapp gestaltet sind das Du auf ALG II / HARTZ IV Leistungen angewiesen sein solltest, wirst Du auch all die Leistungen bewilligt bekommen die Du vom Hörensagen vernommen hast!


    Hast Du am Tag der Geburt aber immer noch genug Kohle um den Lebensunterhalt für Dich und Dein Kind selbstständig aufbringen zu könne, durch Vermögen oder Eigentum, kriegste auch nix!


    So und jetzt kannste Dich darüber aufregen, das jemand mit einer werdenden Mutter so korrespondiert!


    Du gehörst für mich leider zu den Menschen die alles unbedingt mitnehmen müssen was sich auf der Strecke befindet und neidisch darüber denken das andere etwas bekommen was Du nicht hast, sorry aber ALG II Bestimmungen sind kein Selbstbedienungsladen für Neider!



    Gruß


    Ps.: Denk an die Gelder die Du bekommst wenn das Kind da ist, sollte der Papa nämlich Zuhause verweilen und Du nach kurzer Zeit wieder Arbeiten gehen, entfällt auch für Ihn vermutlich der ALGII Anspruch und zumutbar ist es ja wohl das ein Arbeitsloser Vater sich um das Kind kümmert und die Mutter weiter arbeiten geht, wir haben ja schließlich ndurch die Emanzipation nicht nur Nachteil sondern auch mal Vorteile, aber ich denke Du lebst sowieso getrennt, denn sonst könnte der Papa ja kein ALG II beziehen!