wohne mit meiner freundin zusammen, und muss jetzt ALG2 beantragen

  • Hallo...



    habe zu meinem Anliegen nichts gefunden.


    Zu den Daten:


    Ich (25) wohne mit meiner Freundin (19) seid 7 Monaten zusammen.


    Sie geht noch zur Schule und arbeit nebenbei als Aushilfe, hat im Mónat max. 400€ + 200€ Unterhalt vom Vater.


    Ich muss jetzt leider Hartz 4 beantragen, da meine Ausbildung erst im August anfängt und ich zu zeit keine Arbeit finde, ausser einen 400€ Job, aber der reicht ja auch nicht.


    Wieviel kann ich denn erwarten, was ich von der ARGE bekomme?
    zu welchem Anteil wird das "Einkommen" meiner freundin angerechnet?


    danke im vorraus für eure hilfe

  • Da ihr noch keine 12 Monate zusammen seid, sollte eigentlich noch keine BG unterstellt werden (§ 7 Abs. 3 a SGB II):



    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


    1.
    länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.