Frage: Ab 58 Jahre Arbeitsangebot ABLEHNEN.....
Das war bis 2005 noch Gesetz...gilt das noch ! das heisst,man wird "vorgeladen" und bekommt ein Arbeitsangebot. Aber mit dem vollendeten 58.Lebensjahr muss man nicht und DARF das Angebot ablehnen !!! Ist es noch so....???
bitte schreiben
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Hallo JDRK!
Ich denke mal, das Du da irrst. Die Ablehnung des Arbeitsangebotes wird auch dann sicherlich mit Sanktionen zu behaften sein. Oder man versucht es zumindest! Dies natürlich nur wenn Du ALG II beziehst, bei ALG I könntest Du richtig liegen!
Wenn Du genaueres weist, setze es doch bitte hier ins Forum!
Gruß
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Hallo JDRK!
Ich denke mal, das Du da irrst. Die Ablehnung des Arbeitsangebotes wird auch dann sicherlich mit Sanktionen zu behaften sein. Oder man versucht es zumindest! Dies natürlich nur wenn Du ALG II beziehst, bei ALG I könntest Du richtig liegen!
Wenn Du genaueres weist, setze es doch bitte hier ins Forum!
Gruß
Habe das nochmal nachgelesen im Bescheid vom 2005 Februar : da steht tatsächlich drinnen,ab dem vollendetetn 58.Lebensjahr ist die Arbeitsaufnahme bei Vorladung auf freiwillige Basis und OHNE negative Folgen ! Das Gesetz soll esaber nicht mehr geben !
ps: hatte Dir privat geschrieben,sorry - ist also erledigt JensDavid -
Hallo Jens!
Hatte gerade die private e-Mail auch beantwortet!
Der Bescheid ist von 2005, das Gesetz wurde aber erst am 16.01.2008 verabscheidet was die Regelungen betrifft hinsichtlich der vorrangigen Nutzund der Altersrente vorrangig dem Anspruch auf ALG II, aber wie gesagt die Frage ist welche Leistungen Du beanspruchst, wobei auch bei ALG I sicherlich Sanktionen möglich sind wenn die angebotene Arbeit angemessen und berufsnah ist.
Gruß
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