HartzIV Antrag-Erwartungswert?

  • Ich möchte kurz den Umstand schildern und hoffe mir kann jemand weiterhelfen: Ich bin 30 Jahre alt und seit ca. 8 Jahren arbeitlos. Ich war allerdings nur 1 Jahr arbeitlos gemeldet und bin somit 7 Jahre garnicht mehr gemeldet. Habe auch keine Krankenversicherung seit ca. 4-5 Jahren. Wohne bei den Eltern (Einfamilienhaus).


    Das Problem ist jetzt, dass meine Eltern (Vater berufstätig) darauf drängen das ich HartzIV beantrage. Bisher haben mich meine Eltern finaziert.


    Jetzt möchte ich gerne wissen, was ich in meiner Situation vom Sozialamt erwarten kann (wieviel Geld) oder ob es durch meine lange Arbeitslosigkeit wo ich nicht gemeldet war Probleme geben kann das ich überhaupt HartzIV bekomme. Ich würde auch gerne wissen, ob der Umstand das ich bei den Eltern wohne mich mich zu HartzIV überhaupt berechtigt und ob meinen Eltern Geld abverlangt wird.


    Vielleicht kann mir auch einer Links nennen (via PM schicken) zu änlich geschilderten Fällen, wo ich mich informieren kann.


    VIELEN DANK FÜR'S LESEN!

  • Hallo shinoi!


    Nun, Deine Bilanz ist ja nicht gerade positiv zu sehen, ich únterstelle Dir mal da Image "von Beruf Sohn"!


    Aber auch das respektiere ich! Es gibt genügend andere die den Staat abzocken und die ALG II Bezieher sind da letztlich das Kleinste Übel, zumal viele davon arbeiten wollen, aber keine Stelle finden, weil es einfach nicht genügend Arbeitsstellen gibt die einen vom Leistungsbezug unaabhängig machen.


    Was Deinen Vater betrifft gebe ich Ihm Recht! Bis 26 kannst Du ja den Eltern auf der Tasche liegen, aber dann ist es auch mal Sense. Ich kann das gut verstehen, dein Vater rackert und der Sohn macht keine erkennbaren Anstalten sich um sein Leben eigenverantwortlich zu bemühen.


    Du solltest Deinem Vater dies vielleicht einmal belegen und sei es nur sich hinsichtlich ALG II zumindest zu bemühen.


    Im Grunde könnte Dein Vater Dich auch auf die Straße setzen, denn selbst das Dich noch Zuhause wohnen lassen muss er nicht akzeptieren.


    Dir stehen auf jeden Fall der Regelsatz in Höhe von 347 € zu sofern Du überhaupt beabsichtigst irgendwann einmal eigenständig Deinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten, bei Verweigerung gibt
    es selbstverständlich nix vom Staat. Hinsichtlich des Wohnens bei den Eltern sollte Dein Vater einen Mietvertrag mit Dir schließen, er kann von Dir durchaus verlangen einen Anteil an Heizung und Nutzung zu leisten und ich gehe mal davon aus das Du sowieso einen eigenen Bereich für Dich hast.


    Zur Anrechnung als Bedarfsgemeinschaft braucht Dein Vater sich keine Gedanken zu machen, ab dem 27. Lebensjahr gilt der Einbezug der Eltern nicht mehr.


    Alles in allem ist es unter den Umständen doch mehr als gerechtfertigt das Dein Vater diese Entscheidung getroffen hat, denn das Geld was er seinem Sohn sicherlich auch gerne in den Allerwertesten gesteckt hat und steckt muss er nicht dafür aufwenden, sondern könnte sein Leben damit bereichern.


    Durch die Anmeldung von ALG II wärst Du auch wieder Pflichtversichert.


    Über die letzten Jahre würde ich an Deiner Stelle offen bei der ARGE sprechen, zwar wird man da eine entsprechende Denke zu Deiner Arbeitseinstellung haben, aber man kann Dich ja entsprechend bearbeiten wenn Deine Bereitschaft zum Arbeiten nicht gegebn sein sollte.


    Hoffe die Antwort enstpricht Deinen Vorstellungen und einen schönen Gruß unbekannter Weise an den Vater, recht hat er!


    gruß