Werte Forennutzer,
ich habe folgendes Problem und die Zeit drängt,
Ich bin seit Dezember letzten Jahres wieder in Arbeit und nun besteht die Rechtsbehelfsstelle auf eine Rückzahlung von 334 euro. . .
diese Forderung beruht auf Leistungen welche ich im Jahre 2006 erhielt. Und zwar war ich bis Oktober 06 Student an der HU-Berlin. Mein Lebensunterhalt verdiente ich bis dato aus selbstständiger Tätigkeit in Höhe von 4900,- im Jahre 2006. Diese Summe wurde auch korrekt mit Auflistung (wann/wo/einnahmen) beim Finanzamt so geltend gemacht. Die kompletten 4900,- erwirtschaftete ich von Januar bis September 2006. Also nicht in der Zeit in der ich Hartz 4 bezog.
Bereits mitte letzten Jahres bekam ich eine Rückzahlungsaufforderung von 568,- für besagten Zeitraum 2006. Ich lete Widerspruch ein, welchen nur zum teil stattgegeben wurde und nun soll ich 334,- bezahlen. Begründet werden die Rückforderungen damit, dass ich bei ALG2-Antrag angab ca. 50,-/monat aus selbstständiger Tätigkeit zu erwirtschaften (zum hartz4-geld). Jedoch erwirtschaftete ich keinen cent mehr aus selbsständiger Tätigkeit nachdem ich den antrag auf hartz4 einreichte! Dieses habe ich auch bereits dem amt glaubhaft gemacht.
Laut Rechtsbehelfserklärung kann ich jetzt nur noch beim Sozialgericht Klage erheben und habe dafür nur nach ca 10 tage zeit
wer kennt sich mit solchen fällen aus? bringt es etwas ohne RA zu operieren? Wenn 'nein' - kennt jemand hier im Forum vielleicht einen zuverlässigen RA in Berlin?
Ich danke im vorraus
viele grüsse
mario